Bergarbeiter zwischen zwei Fahrzeugen zerquetscht: Kollege vor Gericht

Marienberg - Ein Mitarbeiter (53) eines Bergwerks im Erzgebirgskreis wurde im Januar zwischen zwei Arbeitsmaschinen eingeklemmt und starb kurz darauf. Für seinen Kollegen Roland F. (61) hatte der Horror-Unfall Konsequenzen: Er stand am Dienstag wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.

Roland F. (61, l.) wurde zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Roland F. (61, l.) wurde zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.  © Uwe Meinhold

Der Tag begann wie jeder andere: Roland F. fuhr am 15. Januar unter Tage mit einem Muldenkipper (Gewicht ohne Ladung: 17 Tonnen), um Schüttgut zu verladen. Als der Transporter auf einer Gefällestrecke wenden wollte, musste der Bergmann kurz seinen Fahrersitz wechseln - da passierte das Unglück.

"Ich dachte, ich hätte die Feststellbremse gedrückt", sagte Roland F. am Dienstag vor dem Marienberger Amtsgericht - er räumte ein, dass er im Führerhaus gesessen hatte.

Dem war allerdings nicht so: Der Muldenkipper machte sich selbstständig und fuhr auf dem Fahrweg - rund acht Meter entfernt leerte sein Kumpel den Korb eines Teleskopladers.

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Dann passierte es: Der Mann geriet zwischen die beiden Fahrzeuge. Dabei erlitt der Hauer schwere Verletzungen im Bereich des Brustkorbes und der Halswirbelsäule - laut Rechtsmediziner hatte er keine Chance.

Sechs Monate auf Bewährung und Geldstrafe

Die Verhandlung fand am Marienberger Amtsgericht statt.
Die Verhandlung fand am Marienberger Amtsgericht statt.  © Uwe Meinhold

Die zentrale Frage der Verhandlung war, ob die Feststellbremse des Muldenkippers defekt war. Dies wurde von einem Gutachter verneint: "Die Maschine war technisch in Ordnung", so der Experte.

Am Ende wurde Roland F. wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er 2000 Euro an eine gemeinnützige Stiftung zahlen.

"Ich möchte mich bei der Familie entschuldigen. Es tut mir herzlich leid, aber ich kann es nicht ändern", sagte der Angeklagte in seinem letzten Wort. Das Urteil ist rechtskräftig.

Titelfoto: Uwe Meinhold

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