BGH bestätigt Urteil gegen Kinderschänder
Zwickau/Leipzig - Die Zwickauer Justiz ist nur um Haaresbreite an einer Blamage vorbeigeschrammt. Schon zum zweiten Mal musste der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig über mögliche Rechtsfehler des Landgerichts im Fall eines verurteilten Kinderschänders befinden. Die Tat liegt bereits acht Jahre zurück.
Alles in Kürze
- BGH bestätigt Urteil gegen Kinderschänder Manfred S.
- Manfred S. verurteilt zu drei Jahren und sechs Monaten Haft
- Opfer war eine 13-jährige Tschechin, die als Zwangsprostituierte angeboten wurde
- BGH prüfte, ob das Mädchen in einer schutzlosen Lage befand
- Urteil ist nun rechtskräftig nach Zurückweisung der Revision

Manfred S. (heute 59) hatte 2017 eine junge Tschechin (damals 13) gegen ihren Willen zum Sex in seine Wohnung ins Vogtland geholt. Im Prozess kam heraus: Das Mädchen hatte dem Mann gestanden, dass sie von ihrer Familie als Zwangsprostituierte angeboten wurde und auf der Flucht sei. Doch er lehnte es zunächst ab, das Mädchen zurückzubringen, wollte erst Sex mit ihr.
Das Zwickauer Landgericht verurteilte den früheren Berufskraftfahrer 2023 zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Doch die Staatsanwaltschaft ging in Berufung: wegen eklatanter Rechtsfehler.
Der BGH folgte dem und nannte das Urteil "nicht nachvollziehbar". Die Richter wiesen das Landgericht an, Lücken im Tatbild zu schließen.
Vor einem Jahr dann das zweite Verfahren, in dem S. mit drei Jahren und sechs Monaten Haft davonkam. Diesmal gingen sowohl Anklage als auch Verteidigung in Revision.


Keine Rechtsfehler: Urteil nun rechtskräftig

Der BGH hatte vor allem zu klären, ob sich das Mädchen in einer schutzlosen Lage befand, was die Zwickauer Richter verneint hatten. Michael Glaser (52) von der Bundesanwaltschaft sagte: "Ja, sie konnte sich nicht verständigen, wusste nicht, wo sie ist."
Verteidiger Henry Bartsch (57) entgegnete: "Mein Mandant hatte ihr ein Handy gegeben, womit sie auch mit ihrer Mutter chattete. Auch die Polizei hätte das Gerät ohne Weiteres orten können."
Die Vertreterin der Nebenklage, Diana Enzinger (46), verwies auf die "Istanbul-Konvention" zum Schutz von Frauen vor Gewalt, die auch für deutsche Gerichte gelte. "Das Zwickauer Gericht hatte unterstellt, das Mädchen habe wissen müssen, was sie erwartet, da sie bereits vorher Sex hatte. Das darf nicht sein."
Der BGH wies die Revision diesmal zurück: "Das Landgericht hat diesmal keine Rechtsfehler gemacht", sagte die Vorsitzende Richterin, Gabriele Cirener (59). Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Titelfoto: Maik Börner