Bürgermeister vor Gericht: Apotheker bekommt sein Wasser zurück

Radeburg - Über 30.000 Euro Mietschulden fordert Hausbesitzer Falk Hentschel (40) weiterhin von seinem Mieter, dem Radeburger "Löwen"-Apotheker Jens Rudolph (60). Auch eine Räumungsklage steht im Raum. Während diese Fragen weiterhin ungeklärt sind, fiel am Mittwoch am Oberlandesgericht ein Urteil zugunsten des Pharmazeuten.

Hausbesitzer Falk Hentschel (40, l.) mit seinem Anwalt Ulrich Leo (67) vor Prozessbeginn.  © Steffen Füssel

Vor Sachsens höchstem Gericht ging es allerdings weder um die ausstehenden Mietzahlungen noch um die Räumung. Der zuständige Richter stellte zu Beginn klar, dass der grundlegende Mieterstreit hier nicht abschließend geklärt werde: "Wir wollen aber beleuchten, welcher Schaden durch die fehlende Miete entsteht und welcher durch das fehlende Wasser."

Seit dem 9. Januar ist die "Löwen"-Apotheke von Rudolph am Radeburger Marktplatz ohne fließendes Wasser. Das Team versorgt sich täglich mit rund 100 Litern aus Kanistern.

Der neue Eigentümer Hentschel, gleichzeitig Bürgermeister der Gemeinde Ebersbach (Kreis Meißen), sah nach eigenen Angaben keine andere Möglichkeit, sein Recht durchzusetzen, als den Wasserhahn abzudrehen.

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Während die Verfahren am Landgericht zu Mietschulden und Räumung noch anhängig sind, zog der Apotheker vor das Oberlandesgericht und klagte auf Wiederherstellung der Wasserversorgung.

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Am Radeburger Markplatz ist seit 23 Jahren die "Löwen"-Apotheke. Seit dem Hausbesitzer-Wechsel gibt es Streit.  © Norbert Neumann

Einigung gescheitert

Apotheker Jens Rudolph (60) wird wieder fließend Wasser haben, so das Urteil des Oberlandesgerichts.  © Steffen Füssel

Der Richter bemühte sich um einen Vergleich: "Wäre es denkbar, dass man sich hier und heute auf einen Übergabetermin verbindlich einigt, garniert mit der Regelung, das Wasser wieder anzustellen und garniert damit, dass konkrete Zahlungen erfolgen?"

Doch nach einer Beratungspause mit ihren Anwälten erklärten beide Seiten die Einigung für gescheitert.

Ein Urteil fiel dennoch: Hausbesitzer Hentschel muss die Trinkwasserversorgung wiederherstellen.

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"Vielleicht können Sie sich ja doch am Landgericht hinsichtlich der weiteren Punkte einig werden", so der Richter.

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