Entscheidung gefallen: Verfassungsgericht wird Rodung von Grundstück für Tagebau nicht stoppen

Von Christiane Raatz

Boxberg/Oberlausitz - Ein privates Waldstück bei Rohne soll nach Angaben der "Grünen Liga" für den Braunkohletagebau Nochten weichen.

Bereits in wenigen Tagen soll ein Waldstück bei Rohne für den Nochtener Tagebau gerodet werden. (Archivbild)
Bereits in wenigen Tagen soll ein Waldstück bei Rohne für den Nochtener Tagebau gerodet werden. (Archivbild)  © Robert Michael/dpa

Die Enteignung und Rodung werde nicht vom Bundesverfassungsgericht mit einer einstweiligen Anordnung gestoppt, teilte das Umweltnetzwerk mit. Der Antrag auf Erlass einer solchen Anordnung wurde abgelehnt. Der Gerichtsbeschluss liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Nach Angaben der Grünen Liga soll der Energiekonzern Leag die Rodungen bereits ab dem 2. Januar angekündigt haben.

"Mit der heutigen Entscheidung kann der Kohlekonzern am 2. Januar Tatsachen schaffen. Die betroffenen Grundeigentümer werden dennoch eine Verfassungsbeschwerde einreichen", erklärte René Schuster von der "Grünen Liga".

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Bei dem Rechtsstreit geht es um ein privates Waldgrundstück bei Rohne, einem Ortsteil von Schleife (Landkreis Görlitz). Es ist seit 2019 an eine Umweltgruppe verpachtet, die dort eigenen Angaben zufolge Kultur- und Bildungsmaßnahmen organisiert. Der Energiekonzern Leag plant, das Gebiet für die Erweiterung des Tagebaus Nochten abzubaggern.

Da die Eigentümerin das Grundstück nicht verkaufen will, beantragte der Energiekonzern eine Grundabtretung zum 1. Januar 2026. Dabei handelt es sich um eine Form der Enteignung im Bergrecht. Das sächsische Oberbergamt gab dem Antrag statt. Dagegen war die Eigentümerin gerichtlich vorgegangen und scheiterte.

Titelfoto: Robert Michael/dpa

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