Fast zwei Promille am Steuer: Forststudent rast in Gegenverkehr, Rentner stirbt
Dippoldiswalde/Tharandt - Am 23. September 2024, 8.25 Uhr, hörte das Herz des Rentners Gerd R. (73) im Krankenhaus Kreischa auf, zu schlagen. Die Folge eines schweren Unfalls drei Monate davor. Das Amtsgericht Dippoldiswalde verurteilte am Donnerstag den Studenten Felix G. (25), der ihm mit fast zwei Promille bei Tharandt frontal ins Auto gekracht war.
Unter Forststudenten gibt es da eine Tradition. "Die geht aus einer historischen Flussreinigung der Weißeritz hervor", berichtete Felix im Prozess. Man trifft sich dort sogar im Fluss und betrinkt sich.
So auch am 22. Juni 2024: "Wir starteten 10 Uhr mit gemeinsamem Frühstück. Wo auch das erste Bier getrunken wurde." Darauf folgten mehrere, bis Felix gegen 17.30 Uhr zu einem Bekannten wollte, um die nassen Klamotten zu wechseln.
"Ich habe 16.30 Uhr aufgehört zu trinken", behauptete er. "Mir war nicht bewusst, dass ich zu diesem Zeitpunkt noch betrunken war, ich war klar im Kopf."
Aber ab da fehlt die Erinnerung, setzt erst wieder ein, als er auf der Staatsstraße 194 neben seinem demolierten Audi A3 stand, daneben ein Renault Clio auf dem Dach lag.
Felix G.: "Ich bedauere die Tat sehr"
Mehrere Zeugen beschrieben, wie Felix trotz Überholverbots herausgezogen und so frontal in den Clio gekracht sei.
Das Gutachten ergab, dass der Rentner im Clio noch auf 36 Kilometer pro Stunde abbremsen konnte, der Audi aber mit 80 km/h in ihn hineinkrachte. Die Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass der Crash für Gerd R. somit unvermeidbar war.
Mit mehreren Brüchen und schweren inneren Verletzungen kam das Unfallopfer ins Krankenhaus, verstarb schließlich an einer Lungenentzündung, die aus den schweren Verletzungen resultierte.
Bei Felix wiederum stellte ein Bluttest über eine Stunde nach dem Unfall noch 1,93 Promille fest ...
"Ich bedauere die Tat sehr", sagte er. "Sie verfolgt mich jeden Tag."
Weil er zuvor weder Verkehrs- noch Strafrechtsverstöße begangen hatte, kassierte er für vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässige Tötung 22 Monate Haft, ausgesetzt auf Bewährung. Er muss hundert Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, außerdem darf ihm erst in einem Jahr und drei Monaten ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Den alten nahm ihm die Polizei schon am Tattag ab.
Titelfoto: Bildmontage: Steve Schuster, Roland Halkasch

