Zu alt zum Autofahren? 89-Jährige nach tödlichem Unfall vor Gericht

Zwickau - Autofahrerin Eike T. (89) übersah während der Fahrt zwei Fußgänger. Bei der Kollision wurde Karsten F. (53) so stark verletzt, dass er Monate später starb. Deshalb musste sich die hochbetagte Seniorin am Mittwoch vor dem Zwickauer Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: Sie setzte sich ans Steuer, obwohl sie nicht mehr fahrtauglich war.

Seniorin Eike T. (89) saß am Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.
Seniorin Eike T. (89) saß am Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.  © Max Baumberg

Eike T. fuhr am Nachmittag des 27. Dezember 2024 mit ihrem Toyota in Hartenstein auf der Hartensteiner Straße in Richtung Oberwürschnitz, "obwohl sie aufgrund ihres Alters und des gesundheitlichen Zustandes sowie ihrer örtlichen und zeitlichen Desorientierung nicht mehr in der Lage war, ihr Fahrzeug sicher zu führen", so die Staatsanwaltschaft.

Doch damit nicht genug: Die Seniorin wurde bereits vorher von ihrem Betreuer ermahnt, Autofahrten bei Dunkelheit bleiben zu lassen.

Dann passierte es: Die Witwe übersah zwei Fußgänger, die am rechten Fahrbahnrand unterwegs waren. Karsten F. knallte auf die Frontscheibe und erlitt ein Schädelhirntrauma.

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Er erlag am 10. April 2025 im Krankenhaus seinen Verletzungen.

Der Unfall geschah Ende 2024 im Hartensteiner Ortsteil Thierfeld.
Der Unfall geschah Ende 2024 im Hartensteiner Ortsteil Thierfeld.  © Ralph Kunz

Fußgänger umgefahren: So lautet das Urteil gegen die Rentnerin

Nach dem Unfall auf der Hartensteiner Straße wurde der Toyota untersucht.
Nach dem Unfall auf der Hartensteiner Straße wurde der Toyota untersucht.  © Niko Mutschmann

Vor Gericht zeigte sich Eike T. einerseits betroffen: "Der traurigste und schmerzlichste Tag, den ich je erleben musste."

Andererseits widersprach sie sich: Laut Ärzten sei nie eine körperliche Einschränkung festgestellt worden. Bei dem Unfall jedoch will sie die Fußgänger nur schemenhaft erkannt haben - und nahm offenbar nicht wahr, dass ein Mensch auf ihre Frontscheibe prallte.

Letztlich verurteilte Richter Andreas Nahrendorf (62) die Rentnerin wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Zudem muss sie 4800 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Die Frage nach der Fahrtauglichkeit hat sich mittlerweile erübrigt: Eike T. gab ihren Führerschein nach dem Unfall freiwillig ab.

Titelfoto: Bildmontage: Niko Mutschmann, Max Baumberg

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