Gefälschtes Testament: Trio zieht Rentnerpaar über den Tisch

Aue-Bad Schlema - Stefanie T. (34) freundete sich mit einem älteren Ehepaar an. Doch das Vertrauensverhältnis nutzte die Erzgebirgerin aus und überwies Geld von den Senioren auf eigene Konten. Der Betrug gipfelte darin, dass sie sogar deren Testament fälschte. Am Mittwoch musste sie sich mit ihrem Ehemann und der Schwiegermutter vor Gericht verantworten.

Haupttäterin Stefanie T. (34, v.) wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.  © Uwe Meinhold

Weil sie im selben Mehrfamilienhaus im Erzgebirge wohnten, pflegten Stefanie und ihr Mann Alexander T. (38) enge Kontakte zu dem mittlerweile verstorbenen Rentnerpaar. Die Freundschaft ging so weit, dass die Senioren Stefanie eine Vorsorgevollmacht ausstellten.

Dadurch erfuhr die Pflegefachkraft auch von den Vermögensverhältnissen ihrer Nachbarn - und wurde gierig.

"Im Zeitraum Mitte 2022 bis Frühjahr 2023 fälschte die Angeklagte 13 Überweisungträger und veranlasste dadurch den Transfer von insgesamt fast 30.000 Euro von den Konten der Senioren auf die Konten der Mitangeklagten, die diese dafür zur Verfügung gestellt hatten", so das Amtsgericht Aue-Bad Schlema.

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Das Geld landete bei Ehemann Alexander und seiner Mutter Elke T. (55). Doch damit nicht genug: Bevor die Rentner starben, fälschte Stefanie ein Testament, das sie als Alleinerbin einsetzen sollte. Der Nachlass hatte einen Wert von rund 237.000 Euro.

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Das Verfahren gegen Stefanies Ehemann Alexander T. (38) wurde eingestellt.  © Uwe Meinhold

Angeklagte entgeht dem Gefängnis nur knapp

Gegen Alexanders Mutter Elke T. (55) wurde das Verfahren ebenfalls eingestellt.  © Uwe Meinhold

Der Schwindel flog letztlich auf. Das Trio räumte am Mittwoch durch seine Verteidiger alle Anklagepunkte ein. Stefanies Anwalt Wolfgang Ternick: "Es wird im Nachgang sehr bedauert, dass man solche großen Fehler, strafbare Handlungen, beging."

Das Verfahren gegen Alexander und Elke wird gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Stefanie wurde wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Sie kommt damit um Haaresbreite um den Knast herum.

Zudem wurde die Einziehung von knapp 30.000 Euro angeordnet. Das Urteil ist rechtskräftig.

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