Zwickau - Weil Erik W. (56) seine Stieftochter missbraucht haben soll, wurde er vom Amtsgericht Auerbach zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
Weil W. das Urteil nicht hinnahm, ging er deshalb in Berufung vor dem Zwickauer Landgericht - mit Erfolg: Der Angeklagte wurde in zweiter Instanz freigesprochen.
Während des Prozesses stand es Aussage gegen Aussage.
"Das Gericht hatte Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Geschädigten, weshalb nach dem Grundsatz 'im Zweifel für den Angeklagten' (in dubio pro reo) zu entscheiden war", so ein Gerichtssprecher.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.