Von Jörg Schurig
Leipzig - Das Verwaltungsgericht Leipzig hat ein vom Präsidium des Sächsischen Landtag verhängtes Ordnungsgeld gegen den AfD-Abgeordneten Jörg Dornau (55) bestätigt.
Dornau war im August 2024 aufgefordert worden, 20.862,27 Euro zu überweisen, weil er seine Beteiligung an einem Agrarunternehmen in Belarus nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist gemeldet und seine Tätigkeit als Direktor des Unternehmens nicht fristgerecht angezeigt hatte.
Dagegen klagte Dornau vor dem Verwaltungsgericht. Er ging davon aus, zur Anzeige nicht verpflichtet gewesen zu sein. Außerdem hielt er das Ordnungsgeld für zu hoch.
Das Verwaltungsgericht Leipzig wies die Klage nun ab. Es kam am Mittwoch in mündlicher Verhandlung zu dem Ergebnis, dass das Ordnungsgeld rechtlich nicht zu beanstanden ist.
Der Kläger habe seine Beteiligung an dem Agrarunternehmen etwa dreieinhalb Jahre nicht angezeigt, ebenso wenig seine Tätigkeit als dessen Direktor.
Anzeigepflicht regelt das Sächsische Abgeordnetengesetz
Die Pflicht dazu ergebe sich aus dem Sächsischen Abgeordnetengesetz, stellte das Gericht klar. Beide Anzeigen habe er erst nachgeholt, als der Landtag das Verfahren gegen ihn bereits eingeleitet hatte.
Angesichts der Größe des Agrarunternehmens mit einer Nutzfläche von etwa 1500 Hektar und des Zeitraums, über den die gebotene Anzeige unterlassen wurde, lägen weder ein minder schwerer Fall noch leichte Fahrlässigkeit vor, welche mit einer Ermahnung hätten geahndet werden können.
Dornau kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Darüber müsste dann das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen entscheiden.