Naturverwüstung im Schutzgebiet: Fahrzeugschlosser baggert ganzen Hang weg

Pirna - Rainer F. (61) wohnt idyllisch im Seidewitztal bei Liebstadt (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge). Einem Schutzgebiet aus Streuobstwiesen, Wald, Bachläufen und Auen. Aber genau deshalb unterliegt es auch strengen Auflagen, um die Natur zu erhalten. Doch immer wieder baggert der Fahrzeugschlosser wild und saß nun erneut vor der Amtsrichterin in Pirna.

Rainer F. (61) wurde wegen vorsätzlicher Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete verurteilt.
Rainer F. (61) wurde wegen vorsätzlicher Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete verurteilt.  © Marko Förster

Diesmal hatte er laut Anklage einen schmalen Wiesenweg rabiat auf vier Meter verbreitert. Und weil er dabei am Hang werkelte, entstand so eine Steilwand auf 42 Metern Länge! Alles ohne Genehmigung.

Baumeister Rainer gab sich uneinsichtig: "Das waren Instandhaltungsarbeiten. Da ist immer mal was lose. Dafür brauche ich keine Genehmigung."

Konter der Richterin: "Da rutschte alles ab, weil Sie den Hang weggebaggert haben."

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Neuer Versuch von Rainer: "Der Weg war schon immer so breit." Doch laut Katasteramt maß der Weg 2,5 Meter.

Dieses Bild bot sich der Behörde bei der Kontrolle: Der Fahrweg war verbreitert und die Grasnarbe am Hang abgetragen, was zu Geröllabgang führte.
Dieses Bild bot sich der Behörde bei der Kontrolle: Der Fahrweg war verbreitert und die Grasnarbe am Hang abgetragen, was zu Geröllabgang führte.  © Repro: Marko Förster

Rainer F. kassierte bereits 2019 eine Geldstrafe, weil er im Schutzgebiet baggerte

Vorher waren Wiesenweg und Hang in der Steueobstwiese eine "grüne Einheit". Dann stieg Rainer F. auf den Bagger ...
Vorher waren Wiesenweg und Hang in der Steueobstwiese eine "grüne Einheit". Dann stieg Rainer F. auf den Bagger ...  © Repro: Marko Förster

Bereits 2019 kassierte Rainer eine Geldstrafe, weil er im Schutzgebiet wild baggerte, Bäume fällte und "übermannshohe Hügel" aufschichtete.

Er zog vergeblich durch alle Instanzen und bekam von jedem Gericht schriftlich mitgeteilt, dass er Arbeiten in Wald und Flur mit dem Amt abzusprechen habe. Das unterließ Rainer konsequent. Offenbar bis heute.

Eine Amtsmitarbeiterin im Zeugenstand: "Den Aushub lagert er immer auf seinen Grundstücken. Neulich wurde schon wieder was gesichtet..."

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Die Amtsrichterin verdonnerte Rainer zu einer Geldstrafe von 3750 Euro. Und sie warnte: "Wenn Sie weiter so graben, gibt es beim nächsten Mal keine Geldstrafe." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Marko Förster

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