Lange Haftstrafen im PKK-Prozess um Entführung von Aussteiger

Stuttgart - Fast genau zwei Jahre nach dem Prozessauftakt um die mutmaßliche Entführung eines Aussteigers aus der PKK sollen am Freitag in Stuttgart die Urteile gegen die fünf verdächtigten Anhänger der kurdischen Arbeiterpartei gesprochen werden (9 Uhr).

Ein Angeklagter (l.) gestikuliert zum Beginn des Prozesses um die Entführung eines PKK-Aussteigers im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts Stuttgart-Stammheim. (Archivbild)
Ein Angeklagter (l.) gestikuliert zum Beginn des Prozesses um die Entführung eines PKK-Aussteigers im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts Stuttgart-Stammheim. (Archivbild)  © Fabian Sommer/dpa

Die vier Männer und eine ebenfalls angeklagte Frau sollen im April 2018 ein früheres PKK-Mitglied im Raum Stuttgart verschleppt, misshandelt und mit dem Tod bedroht haben, um es zur weiteren Zusammenarbeit zu zwingen.

Außerdem wollten sie nach Darstellung der Bundesanwaltschaft herausfinden, ob der Aussteiger mit der Polizei zusammenarbeitete.

Die PKK ist seit 1993 in Deutschland verboten und gilt in der Europäischen Union als Terrororganisation.

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Laut Anklage wurde der Mann von den Angeklagten und der Frau in ein Auto gezwungen und in eine Gaststätte im Landkreis Göppingen entführt. Dort sei er vier Stunden lang befragt und geschlagen worden, bevor er freigelassen wurde.

Der türkische Hauptangeklagte soll zudem seit 2014 als hauptamtlicher Kader mehrere PKK-Regionen in Deutschland geleitet haben, darunter das Gebiet Stuttgart und Baden-Württemberg.

Update, 15.05 Uhr: Lange Haftstrafen im PKK-Prozess um Entführung von Aussteiger

Der Drahtzieher und seine Komplizen sind zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die vier Männer und eine ebenfalls angeklagte Frau hatten nach Überzeugung des Oberlandesgerichts im April 2018 ein früheres PKK-Mitglied oder einen Unterstützer im Raum Stuttgart verschleppt, misshandelt und mit dem Tod bedroht, um einen fehlenden Betrag von mehreren Tausend Euro aus einer Spendensammlung im Raum Bruchsal einzutreiben.

Der Strafsenat verurteilte den 39 Jahre alten Hauptangeklagten wegen seiner PKK-Mitgliedschaft sowie wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung, versuchter Nötigung und versuchter räuberischer Erpressung zu einer Strafe von insgesamt vier Jahren und drei Monaten Haft. Die vier Unterstützer im Alter zwischen 28 und 39 Jahren erhielten Haftstrafen zwischen eineinhalb Jahren auf Bewährung und vier Jahren im Gefängnis.

Laut Gericht wurde das Opfer von der angeklagten Frau, seiner Ex-Freundin, in eine Falle gelockt und von zwei Männern in eine Gaststätte im Landkreis Göppingen entführt. Dort wurde er mehrere Stunden lang befragt und geschlagen, bevor er freigelassen wurde. Der türkische Hauptangeklagte soll zudem seit 2014 als hauptamtlicher Kader mehrere PKK-Regionen in Deutschland geleitet haben, darunter das Gebiet Stuttgart und Baden-Württemberg.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagten und der Generalbundesanwalt können dagegen Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof einlegen.

Titelfoto: Fabian Sommer/dpa

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