Familienvater stirbt nach Unfall-Drama auf Bobbahn: Strafe gegen Helferin nun rechtskräftig

Suhl/Oberhof - Das Urteil zum Prozess wegen des tödlichen Unfalls auf der Oberhofer Rennrodelbahn hat Bestand.

Die Angeklagte soll Ende Februar einen Doppelschlauchring bei roter Ampel in den Eiskanal geschoben haben. (Archivbild)
Die Angeklagte soll Ende Februar einen Doppelschlauchring bei roter Ampel in den Eiskanal geschoben haben. (Archivbild)  © Steffen Ittig/NEWS5/dpa

Es sei inzwischen rechtskräftig geworden, teilte ein Sprecher des Amtsgerichts Suhl am Mittwoch mit. Die Frist, um Berufung einzulegen, verstrich in der Nacht zu Mittwoch.

Das Amtsgericht Suhl hatte am Dienstag vergangener Woche eine ehrenamtliche Helferin wegen des tödlichen Unfalls verwarnt.

Die Richterin sah es als erwiesen an, dass die Frau Ende Februar vergangenen Jahres einen Doppelschlauchring bei roter Ampel in den Eiskanal geschoben hatte.

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Im Zielbereich war ein Gästebob, der nur wenige Sekunden danach von einer anderen Höhe gestartet war, gegen den sogenannten Ice-Tube gekracht. Dabei starb ein 45-jähriger Familienvater, der in dem Ice-Tube saß, seine 41-jährige Lebensgefährtin erlitt schwere Verletzungen.

Richterin Alexandra Grimm sprach die Angeklagte der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung für schuldig. Die Verwarnung steht unter Strafvorbehalt.

Sollte sich die Angeklagte in der Bewährungszeit nicht gesetzeskonform verhalten, muss sie eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro zahlen.

Titelfoto: Steffen Ittig/NEWS5/dpa

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