Stumpfe Gewalteinwirkung und Haftbefehl: Weitere Details zu Leichenfund im Norden bekannt

Rostock - Nachdem in der Nacht von Sonntag auf Montag im Zusammenhang mit dem Leichenfund in Rostock ein Mann vorläufig festgenommen wurde, gibt es nun weitere Details.

Am Samstag wurde eine Leiche in einem Rostocker Waldgebiet gefunden.
Am Samstag wurde eine Leiche in einem Rostocker Waldgebiet gefunden.  © Stefan Tretropp

Am Dienstag wurde der 39-jährige Beschuldigte dem Haftrichter beim Amtsgericht Rostock vorgeführt. Das Ergebnis: Das Gericht erließ den durch die Staatsanwaltschaft Rostock beantragten Haftbefehl.

Außerdem teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Dienstag weitere Details zum Tathergang mit. Laut den bisherigen Erkenntnissen bestehe der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte den Verstorbenen im Streit unter Einwirkung stumpfer Gewalt getötet hat. Und das bereits "vor einiger Zeit", heißt es in der Mitteilung.

Daraufhin habe der mutmaßliche Täter die Leiche "in der Folgezeit" an den späteren Fundort im Wald gebracht. Wie lange der Tote in dem Waldgebiet bereits auf dem Müllberg lag, bis dieser gefunden wurde, ist nicht bekannt.

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Die Leiche lag am Tag der Entdeckung in einer gelben Plastikwanne, eingewickelt in Plastikfolie und bedeckt mit einem Teppich sowie etwas Laub. Gegen 17 Uhr wurde der Tote am Samstag schließlich von einem Spaziergänger entdeckt.

Nach Leichenfund im Norden: Kriminalpolizei bittet um Hilfe

Ermittler brachten die Leiche noch in der Folie verpackt in die Rechtsmedizin.
Ermittler brachten die Leiche noch in der Folie verpackt in die Rechtsmedizin.  © Stefan Tretropp

Die Kriminalpolizei bittet nun die Öffentlichkeit um Mithilfe: Wer in dem beliebten Spaziergebiet, das vor allem von Hundebesitzern genutzt wird, die gelbe Kiste bemerkt hat, soll sich unter der Telefonnummer 0381/49161616 melden.

Es sei wichtig herauszufinden, wie lange sich die Kiste bereits an diesem Ort befand. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren. Bislang konnte die Identität des Toten noch nicht geklärt werden. Zudem gilt weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten.

Titelfoto: Stefan Tretropp

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