Frau hat Angst, dass ihr Freund Schluss macht und trinkt seinen Urin

Zürich (Schweiz) - Vor dem Bezirksgericht Zürich wurde am Dienstag der Fall eines Deutschen verhandelt. Der 32-Jährige war wegen Vergewaltigung und weiteren Delikten angeklagt. Was der Mann seiner früheren Lebensgefährtin angetan hat, erschüttert.

Ein in der Schweiz lebender Deutscher soll seine Freundin sexuell misshandelt und immer wieder geschlagen haben. Außerdem zwang er sie, seinen Urin zu trinken. (Symbolbild)
Ein in der Schweiz lebender Deutscher soll seine Freundin sexuell misshandelt und immer wieder geschlagen haben. Außerdem zwang er sie, seinen Urin zu trinken. (Symbolbild)  © 123rf.com/vertolet

Laut Anklage soll der Beschuldigte seine Freundin (damals 19) zwischen November 2021 und Januar 2022 nahezu täglich verprügelt haben. Hinzu kamen sexuelle Nötigung und etwa 20 Vergewaltigungen.

Wie die Schweizer Boulevardzeitung 20 Minuten berichtet, zwang er die Frau auch, seinen Urin zu trinken. Ihn habe das sexuell erregt. Sein Opfer habe sich danach übergeben.

Darüber hinaus soll er ein zum Schutz der Frau angeordnetes Kontaktverbot sowie eine Fernhalteverfügung mehrmals ignoriert haben. Im April 2022 wurde er verhaftet und saß seitdem im Gefängnis.

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Beim Prozess stritt der Deutsche alle Vorwürfe ab und verharmloste sie sogar noch. So sagte er, dass das Trinken seines Urins "sexuell motiviert und einvernehmlich gewesen" ist.

Vergewaltigt habe er seine Freundin nie. Der Sex hätte immer im gegenseitigen Einverständnis stattgefunden.

Vorstrafen wegen Körperverletzung und Drogendelikten

Das Paar lebte in einer gemeinsamen Wohnung in Zürich. (Archivbild)
Das Paar lebte in einer gemeinsamen Wohnung in Zürich. (Archivbild)  © 123rf.com/rndms

Während der Verhandlung wurde auch bekannt, dass der Mann seit zehn Jahren in der Schweiz lebt und Vater eines Sohnes (8) ist. Das Kind stammt aus einer früheren Beziehung.

Ursprünglich stamme er aus Südamerika, wurde aber adoptiert und kam so nach Deutschland. Er habe vergeblich versucht, seine leiblichen Eltern zu finden, sagte er im Prozess.

Der Bauarbeiter ist in Deutschland und der Schweiz mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Körperverletzung und Drogendelikten. Laut eines psychiatrischen Gutachtens wurden bei ihm Schizophrenie und Alkoholmissbrauch festgestellt. Zu einer Therapie deshalb sei er "bereit".

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Die Staatsanwältin verlangte eine Freiheitsstrafe von 40 Monaten sowie einen zehnjährige Landesverweis. Die Anwältin des Opfers, das am Prozesstag nicht anwesend war, forderte zudem ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Franken (20.800 Euro). "Für die junge Frau war der elf Jahre ältere Mann die große Liebe. Er war eifersüchtig, hat sie kontrolliert und immer wieder geschlagen", erklärte sie.

Nachdem sich die Leidtragende endlich dazu durchgerungen hatte, mit ihrem Freund Schluss zu machen, habe der ihr nachgestellt. So habe er eine Gefahr für sie dargestellt und mit Vergeltung gedroht, sagte ihre Anwältin weiter. Aus diesem Grund sei auch das Kontaktverbot zu verlängern.

Anwalt des Peinigers fordert Freispruch und Haft-Entschädigung

Die Opferanwältin sagte, dass der Angeklagte sein Opfer respektlos und gleichgültig behandelte. Der Richter verwies den Mann für sechs Jahre des Landes. (Symbolbild)
Die Opferanwältin sagte, dass der Angeklagte sein Opfer respektlos und gleichgültig behandelte. Der Richter verwies den Mann für sechs Jahre des Landes. (Symbolbild)  © 123rf.com/armmypicca

Der Anwalt des Peinigers forderte demgegenüber einen Freispruch für die Hauptdelikte und eine Geldstrafe wegen einfacher Körperverletzung und Sachbeschädigung. Obendrauf verlangte er für die Zeit, die sein Klient in Haft verbrachte, eine Entschädigung von knapp 80.000 Franken (83.100 Euro).

Das Gericht verurteilte den Deutschen am Ende wegen sexueller Nötigung, einfacher Körperverletzung und Drohung zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten, die er zugunsten einer stationären Therapie vorerst nicht antreten muss. Außerdem wird er für sechs Jahre des Landes verwiesen.

In seiner Schlussrede begründete der Richter, dass die Frau von ihrem Freund emotional abhängig gewesen sei und deshalb die "demütigende Uringeschichte" akzeptierte. "Sie wollte es nicht, hatte aber Angst vor einem Beziehungsabbruch."

Vom Vorwurf der Vergewaltigung wurde der Angeklagte freigesprochen, weil die Aussage seines Opfers für eine Verurteilung nicht ausreichte. Jedoch muss er seiner Ex-Freundin ein Schmerzensgeld von 10.000 Franken (10.400 Euro) zahlen.

Öffentliche Angaben dazu, woher aus Deutschland der Mann stammt, liegen nicht vor.

Titelfoto: 123rf.com/vertolet

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