Baby aus Fenster fallen gelassen? Angeklagte gibt schlimme Tat zu!

Heilbronn - Im Mordprozess gegen eine junge Frau, die ihr Neugeborenes aus dem Fenster fallen gelassen haben soll, hat die Angeklagte die Tat eingeräumt.

Das Heilbronner Landgericht beschäftigt sich mit einem besonders emotionalen Tötungsdelikt.
Das Heilbronner Landgericht beschäftigt sich mit einem besonders emotionalen Tötungsdelikt.  © Bernd Weißbrod/dpa

Sie könne sich bis heute den Moment nicht erklären, in dem sie ihre neugeborene Tochter losgelassen habe, sagte die 28-Jährige am heutigen Montag im Landgericht in Heilbronn.

Die Tat soll sich im September vergangenen Jahres in Lauffen am Neckar (Kreis Heilbronn) ereignet haben. Der Säugling starb an einem schweren Schädel-Hirn-Trauma infolge des Sturzes.

Sie sei in der Nacht aufgewacht und habe auf die Toilette gemusst. Als sie dann von der Toilette aufgestanden sei, habe sie etwas zwischen ihren Beinen bemerkt und das Kind in der Toilettenschüssel liegen sehen, sagte sie.

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Sie sei davon ausgegangen, dass das Kind nicht gelebt habe, es habe sich nicht bewegt oder geweint. Sie habe die Nabelschnur durchgeschnitten, das Baby in ein Handtuch gewickelt und sei in ihr Schlafzimmer ans offene Fenster gegangen.

Weil sie keine Luft bekommen habe, habe sie sich aus dem Fenster gelehnt - und dann das Kind losgelassen.

Mord aus niedrigen Beweggründen steht im Raum

Ihr sei bis zum Zeitpunkt der Geburt nicht klar gewesen, dass sie schwanger gewesen sei, sagte die Angeklagte. Sie habe dauerhaft ihre Periode gehabt. Aus der Auswertung des Suchverlaufs der Frau geht laut Staatsanwaltschaft hervor, dass sie im Internet unter anderem nach Symptomen und Details einer Schwangerschaft gesucht hatte.

Die Staatsanwaltschaft wirft der heute 28-Jährigen Mord aus niedrigen Beweggründen vor.

Die Anklagebehörde geht davon aus, dass die Angeklagte von ihrer Schwangerschaft gewusst, diese aber vor ihrem Lebensgefährten und ihrer Familie geheim gehalten hatte. Sie sei nicht bereit gewesen, ihre Lebenspläne, dabei vor allem ihr berufliches Fortkommen, für ein Kind zurückzustellen.

Titelfoto: Bernd Weißbrod/dpa

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