Mädchen (†16) vor Zug gestoßen: Wird der Täter jetzt abgeschoben?

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Von Mirjam Uhrich, Christian Rüdiger

Göttingen/Heilbad Heiligenstadt - Nach einem tödlichen Stoß gegen eine 16-Jährige vor einen Güterzug in Niedersachsen erwägen die Behörden, den Täter abzuschieben.

Liana war vergangenes Jahr in Heilbad Heiligenstadt beigesetzt worden.
Liana war vergangenes Jahr in Heilbad Heiligenstadt beigesetzt worden.  © Matthias Bein/dpa

"Sollte eine Abschiebung rechtlich und tatsächlich möglich sein, werden die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um diese umzusetzen", teilte eine Sprecherin des niedersächsischen Justizministeriums mit. Zuerst hatte die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" berichtet.

Am vergangenen Mittwoch hatte das Landgericht Göttingen angeordnet, dass der Asylbewerber in die Psychiatrie muss. Der Mann hat eine paranoide Schizophrenie und gilt deshalb als schuldunfähig. Das Gericht ist überzeugt, dass er die Jugendliche im Sommer 2025 am Bahnhof von Friedland vor den durchfahrenden Zug stieß. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Tod der 16-jährigen Liana aus der Ukraine sorgte bundesweit für Schlagzeilen und politische Debatten. Das Mädchen erlitt durch den Zusammenprall Verletzungen am Kopf, die sie nach Ermittlerangaben sofort töteten.

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Im September 2025 war die Jugendliche unter großer Anteilnahme in Thüringen beigesetzt worden. Familie und Freunde nahmen in Heilbad Heiligenstadt (Landkreis Eichsfeld) Abschied und erwiesen dem Mädchen die letzte Ehre.

Täter könnte bis Mitte September nach Litauen gebracht werden

Der Iraker hätte zum Tatzeitpunkt eigentlich gar nicht mehr in Deutschland sein dürfen.
Der Iraker hätte zum Tatzeitpunkt eigentlich gar nicht mehr in Deutschland sein dürfen.  © Swen Pförtner/dpa

Der ausreisepflichtige Iraker hätte nach den europäischen Asyl-Regeln eigentlich schon Monate vor der Tat von Deutschland nach Litauen gebracht werden müssen. Die Landesaufnahmebehörde hatte daher einen Antrag auf Abschiebungshaft gestellt, den das Amtsgericht Hannover aber ablehnte. 

Wie lange der Mann in psychiatrischer Behandlung ist und wie es danach für ihn weitergeht, ist unklar. "Eine Entlassung – und damit auch eine mögliche Rückführung – ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn keine erhebliche Gefahr mehr für die Allgemeinheit besteht", betonte die Sprecherin des Justizministeriums. 

Das Ministerium bereitet sich nach eigenen Angaben nun "auf alle denkbaren Szenarien vor". In Ausnahmefällen könnten auch Menschen aus dem Maßregelvollzug abgeschoben werden. Dafür müsste jedoch die Staatsanwaltschaft zustimmen und die medizinische Weiterversorgung vor Ort gesichert sein.

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Noch bis zum 18. September könnte der Mann nach Litauen gebracht werden, dort war er ursprünglich in die Europäische Union eingereist.

Wenn die Frist abläuft, hat der 31-Jährige das Recht auf ein Asylverfahren in Deutschland. Bis darüber entschieden wird, darf er im Land bleiben. Sollte sein Antrag abgelehnt werden, würde er in den Irak abgeschoben werden.

Titelfoto: Matthias Bein/dpa

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