Mann ersticht kleines Kind (†4) - und wird erst zehn Jahre später verknackt

Honolulu (USA) - Inzwischen ist der schreckliche Zwischenfall fast zehn Jahre her, doch erst jetzt wird der Täter so richtig zur Rechenschaft gezogen: 2016 hatte Waiser Walter (35) auf Hawaii einen vierjährigen Jungen (†) und dessen Tante angegriffen - zu beiden hatte er eine persönliche Beziehung. Nun legte er vor Gericht endlich ein Geständnis ab.

Für das vierjährige Kind kam jede Rettung zu spät. (Symbolfoto)  © dpa | Kent Nishimura

Am 10. Oktober 2016 stach Walter in Honolulu (US-Bundesstaat Hawaii) auf Imaculata Roke und deren Neffen Jeremiah ein, wie der Honolulu Star Advertiser berichtet.

Der heute 35-Jährige soll nicht nur mit Roke gelebt haben, sondern für sie sogar so etwas wie ein Adoptivbruder gewesen sein. Dennoch beging er die schreckliche Tat, über deren Hintergründe auch neuneinhalb Jahre später wenig bekannt ist.

Bereits im Februar 2020 hatte Walter eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft getroffen und sich des Mordes zweiten Grades und des versuchten Mordes zweiten Grades für schuldig erklärt.

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Doch dann begann ein juristisches Hin und Her. Zunächst hatte er sein Geständnis vor der Urteilsverkündung zurückgezogen, doch das zuständige Kreisgericht wies seinen Antrag ab.

Walter ging in Berufung - das Oberste Gericht gab ihm recht. Am 6. April hätte schließlich sein Prozess beginnen sollen, doch Ende Januar änderte er seine Aussage erneut - und erklärte sich wegen versuchten Mordes ersten Grades und versuchten Mordes zweiten Grades für schuldig!

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Waiser Walter (35) wird wohl den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringen.  © HONOLULU POLICE DEPARTMENT

Staatsanwalt spricht von "brutalem und sinnlosem Angriff"

"Dieser Fall zählt zu den herzzerreißendsten Gewalttaten, die unsere Gemeinschaft je erlebt hat", sagte Staatsanwalt Steve Alm laut dem Honolulu Star Advertiser. "Ein vierjähriges Kind verlor sein Leben bei einem brutalen und sinnlosen Angriff, und seine Tante überlebte nur unter unvorstellbaren Traumata."

Diesen Schaden könne zwar kein Gericht wiedergutmachen, aber das Schuldgeständnis würde dem Opfer und den Angehörigen wenigstens einen weiteren Prozess ersparen.

"Wir werden nun die gesetzlich zulässige Höchststrafe fordern, um die Gemeinschaft zu schützen und dem Verstorbenen Ehre zu erweisen", so der Staatsanwalt.

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