Obduktion von getöteten Schwestern aus Alzenau: So brutal ging der Täter vor

Von Angelika Resenhoeft

Alzenau - Nach der Obduktion von zwei getöteten Schwestern am Untermain steht fest, dass die Opfer erhebliche Gewalt erlitten haben.

Der dringend tatverdächtige 66-Jährige soll am vergangenen Donnerstag seine von ihm getrennt lebende Frau (†64) und deren Schwester (†69) getötet haben.  © Ralf Hettler/dpa

Unter anderem seien Stich- und Schnittverletzungen festgestellt worden - als mögliche Tatwerkzeuge kommen laut Staatsanwaltschaft Aschaffenburg zwei scharfkantige Gegenstände in Betracht. Diese würden noch untersucht.

Der Verdächtige, der sich nach der Tat selbst mit Stichen verletzt haben soll, ist mittlerweile von einem Krankenhaus in ein Gefängnis verlegt worden.

Gegen den 66-Jährigen war ein Haftbefehl wegen Totschlagverdachts ergangen. Ob auch Mord als Vorwurf in Betracht kommt, werde derzeit geprüft.

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Der Mann soll am vergangenen Donnerstag in Alzenau unweit der bayerisch-hessischen Landesgrenze seine getrennt lebende Ehefrau (64) und deren Schwester (69) getötet haben.

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Schon zuvor hatte es gewalttätige Übergriffe des Mannes auf seine Frau gegeben

Der Mann soll bei der Tat mit "erheblicher Gewalt" vorgegangen sein.  © Ralf Hettler/TNN/dpa

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der Mann bereits im März 2024 seine Ehefrau beleidigt, bedroht und verletzt.

Ob er die 64-Jährige stalkte, wird derzeit noch ermittelt. Das Paar hat nach Polizeiangaben mehrere erwachsene Kinder.

Demnach gab es für den 66-Jährigen in der Vergangenheit auch eine Gefährderansprache. Zudem sei seine Ehefrau zum Thema häusliche Gewalt beraten worden.

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Angaben zur Tat hat der Verdächtige bisher nach Ermittlerangaben nicht gemacht. Der Mann hatte nicht in dem Haus im Landkreis Aschaffenburg gewohnt.

Zeugen hatte die Polizei am Tatabend verständigt, nachdem sie einen Streit mitbekommen hatten. Zahlreiche Einsatzkräfte aus Bayern und Hessen waren daraufhin zum Tatort gekommen. Der Verdächtige und die Opfer sind deutsche Staatsangehörige.

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