Anklage nach Todessturz aus 61 Metern: Mann wollte Mord an Ehefrau (†40) als Unfall tarnen

Von Isabell Scheuplein

Frankfurt am Main - Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat einen Mann wegen des Verdachts des Mordes an seiner Frau angeklagt.

Der Angeklagte (59) soll seine Frau (†40) über das Balkongeländer eines Hotelzimmers in Frankfurt-Sachsenhausen gestoßen haben. (Symbolfoto)
Der Angeklagte (59) soll seine Frau (†40) über das Balkongeländer eines Hotelzimmers in Frankfurt-Sachsenhausen gestoßen haben. (Symbolfoto)  © 123RF/majestix77

Er soll die 40-Jährige im 22. Stock eines Hotels im Stadtteil Sachsenhausen über das Balkongeländer gestoßen haben, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt. Die Tat ereignete sich demnach im Mai 2023.

Die Frau starb infolge des Sturzes aus 61 Metern Höhe auf der Stelle.

Laut Staatsanwaltschaft hat das Paar zwei minderjährige Kinder. Dem Mann wird vorgeworfen, die Tat aus Habgier und heimtückisch begangen zu haben.

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Den Angaben zufolge hatte der 59-Jährige mit deutsch-britischer Staatsangehörigkeit eine mehrmonatige Beziehung zu einer wesentlich jüngeren Frau.

Laut Anklage ging die Ehefrau aber davon aus, dass die Affäre beendet war und dass der Mann das Hotel für sie beide gebucht hatte, um ihre Ehe zu retten.

Der Angeklagte wollte die Scheidung vermeiden

Nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen kam der Mann im April 2025 in U-Haft. Jetzt hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft den 59-Jährigen wegen Mordes angeklagt.
Nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen kam der Mann im April 2025 in U-Haft. Jetzt hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft den 59-Jährigen wegen Mordes angeklagt.  © Boris Rössler/dpa

Nach Meinung der Staatsanwaltschaft wollte der Mann jedoch eine finanziell für ihn nicht tragbare Scheidung vermeiden und an das Erbe sowie Leistungen aus einer Lebensversicherung seiner Frau gelangen.

Nach außen sollte das Bild eines Unfalltods entstehen, so die Ermittler. Der Entschluss für die Tat sei schon länger gereift, dazu habe der Angeschuldigte auch Recherchen angestellt.

Nach Abschluss umfangreicher Ermittlungen kam der Mann im April 2025 in Untersuchungshaft, wie die Staatsanwaltschaft bekannt gab. Das Landgericht Frankfurt entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens.

Titelfoto: 123RF/majestix77

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