Tödliche Flucht vor Polizei: War es Mord oder fahrlässige Tötung?

Von Sabine Dobel

Kempten - Mit Tempo 180 durch die Stadt, ein Toter, mehrere Verletzte: Im Prozess um eine tödliche Verfolgungsjagd mit der Polizei hat die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten lebenslange Haft wegen Mordes beantragt. Die Verteidigung sieht das anders.

Der Angeklagte soll in Kaufbeuren mit bis zu 180 km/h durch das Stadtgebiet gerast sein, um einer Polizeikontrolle zu entgehen.  © Stefan Puchner/dpa

Der 21-Jährige habe mit bedingtem Vorsatz gehandelt, da er seine Fahrweise nicht angepasst habe - obwohl es vor dem tödlichen Unfall zwei Beinaheunfälle mit der Polizei gab, argumentierte der Staatsanwalt nach Angaben des Gerichts. Daraus sei aus Sicht der Staatsanwaltschaft zu erkennen, dass er zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt habe.

Die Verteidigung beantragte hingegen für den deutsch-ukrainischen Staatsangehörigen eine dreijährige Haftstrafe unter anderem wegen fahrlässiger Tötung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie Fahrerflucht.

Sein Mandant habe den Unfall nicht gewollt und geglaubt, die Flucht unfallfrei fortsetzen zu können, sagte Anwalt Daniel Nißle.

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In seinem Schlusswort unterstrich der Angeklagte laut Nißle erneut sein Bedauern über das Geschehen. Er hatte den Ablauf vor Gericht eingeräumt.

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Kokain, kein Führerschein, 240 PS: Flucht bis an die ukrainische Grenze

Der Verteidiger des Angeklagten Daniel Nißle (r.) plädiert auf fahrlässige Tötung.  © Stefan Puchner/dpa

Am 23. August vergangenen Jahres war er nachts in Kaufbeuren mit einem 240 PS starken Wagen mit bis zu 180 Kilometern pro Stunde durch das Stadtgebiet gerast, um einer Polizeikontrolle zu entgehen. Er hatte keinen Führerschein und nach eigenen Angaben Kokain und Alkohol konsumiert. Zudem gab es ein nicht abgeschlossenes Verfahren wegen Raubes.

Schließlich prallte er mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Der 20-Jährige am Steuer dieses Fahrzeugs starb an der Unfallstelle, seine beiden Mitfahrer wurden verletzt, ebenso der Mitfahrer des Angeklagten.

Die Eltern des Getöteten verfolgten den Prozessauftakt als Nebenkläger. Sie schlossen sich der Forderung der Anklagebehörde an. Der Angeklagte hatte sich mit einem Brief an die Eltern gewandt und sich für das Geschehen entschuldigt.

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Nach dem Crash war er zu Fuß geflüchtet. Eine Fahndung nach ihm blieb zunächst erfolglos. Anfang September wurde er in Polen unweit der ukrainischen Grenze festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Das Urteil soll am Dienstag kommender Woche gesprochen werden.

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