Moskau-Prozess gegen Bildhauer Jacques Tilly: Gericht verhängt Haftstrafe
Von Ulf Mauder
Moskau/Düsseldorf - In dem umstrittenen Moskauer Strafverfahren gegen Jacques Tilly (62) hat ein Gericht in Moskau den deutschen Bildhauer zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
Tilly habe sich der Verletzung religiöser Gefühle und der Verbreitung von Falschnachrichten über die russischen Streitkräfte schuldig gemacht, urteilte Richter Konstantin Otschirow in dem Strafverfahren.
Hintergrund sind die von Tilly gebauten Karnevalswagen, die Kremlchef Wladimir Putin (73) und den von ihm befohlenen Krieg in der Ukraine kritisieren.
Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft neun Jahre Haft beantragt. Die Staatsanwältin sagte vor Gericht, dass die Schuld Tillys durch Zeugenaussagen erwiesen sei.
Die Staatsanwältin forderte zudem eine Geldstrafe von umgerechnet einigen tausend Euro sowie ein Internet-Tätigkeitsverbot für die Zeit von vier Jahren. In dem seit Monaten laufenden Prozess war immer wieder die Rede auch von einer Beleidigung Putins.
Ein Schuldspruch sei wegen der Verletzung religiöser Gefühle und wegen öffentlicher Verbreitung von Falschnachrichten über die russischen Streitkräfte zu ergehen. Tilly selbst war beim Prozess nicht anwesend.
Muss Bildhauer Jacques Tilly bei Verurteilung Auslieferung befürchten?
Tilly ist für seine bissig-satirischen Mottowagen im Düsseldorfer Rosenmontagszug bekannt. Seine Motive erscheinen in den Tagen nach Karneval regelmäßig auf Titelseiten der deutschen und internationalen Presse. Bereits mehrfach hat er seine Mottowagen dem russischen Präsidenten gewidmet.
Die Pflichtverteidigerin des Künstlers forderte einen Freispruch aus Mangel an Beweisen. Sie habe vergeblich versucht, über die deutsche Botschaft Kontakt aufzunehmen mit dem Angeklagten. Seine Position sei vor Gericht nicht gehört worden, sagte sie.
Tilly hatte mehrfach erklärt, dass er nicht von der russischen Justiz über das Verfahren informiert worden sei. Allerdings beobachten Diplomaten der deutschen Botschaft in Moskau den Prozess mit seiner Kenntnis.
Eine Auslieferung von Deutschland nach Russland muss Tilly zwar nicht befürchten. Probleme kann er im Fall einer Verurteilung aber bei Reisen in Länder bekommen, die von Moskau gesuchte Straftäter an Russland ausliefern. Moskau könnte ihn etwa zur Fahndung bei Interpol ausschreiben.
Erstmeldung: 2. April, 13.44 Uhr; zuletzt aktualisiert: 2. April, 14.40 Uhr
Titelfoto: Bildmontage: Oliver Berg/dpa, Ulf Mauder/dpa

