Anzeige statt Abflug: 22-Jähriger nutzt Reisepass als Notizblock und darf nicht fliegen
Rheinmünster - Für einen 22-jährigen Reisenden endete der geplante Flug nach London am Montag bereits am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden - und zwar noch bevor er das Flugzeug überhaupt betreten konnte.
Bei der routinemäßigen Ausreisekontrolle durch die Bundespolizei fiel einem aufmerksamen Beamten auf, dass der deutsche Reisepass des jungen Mannes unvollständig war.
Konkret fehlten die letzten beiden Seiten des offiziellen Dokuments, wie die Polizei mitteilte.
Auf Nachfrage gab der Reisende offen zu, die letzten beiden Blätter des Dokuments für persönliche Notizen verwendet und diese im Anschluss einfach entfernt zu haben.
Offensichtlich unterschätzte der 22-Jährige dabei die schwerwiegenden Folgen seines Handelns.
Sobald Seiten aus einem Reisepass entfernt werden, gilt das Dokument als beschädigt und verliert mit sofortiger Wirkung seine Gültigkeit.
Die Beamten untersagten ihm somit die Ausreise nach Großbritannien.
Die Zweckentfremdung des staatlichen Dokuments hat auch juristische Konsequenzen. Die Bundespolizei stellte den manipulierten Pass sicher und leitete ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung gegen den 22-Jährigen ein.
Titelfoto: Matthias Balk/dpa
