Anzeige statt Abflug: 22-Jähriger nutzt Reisepass als Notizblock und darf nicht fliegen

Rheinmünster - Für einen 22-jährigen Reisenden endete der geplante Flug nach London am Montag bereits am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden - und zwar noch bevor er das Flugzeug überhaupt betreten konnte.

Der beschädigte Reisepass fiel den Kontrollbeamten noch vor Abflug auf. (Symbolfoto)
Der beschädigte Reisepass fiel den Kontrollbeamten noch vor Abflug auf. (Symbolfoto)  © Matthias Balk/dpa

Bei der routinemäßigen Ausreisekontrolle durch die Bundespolizei fiel einem aufmerksamen Beamten auf, dass der deutsche Reisepass des jungen Mannes unvollständig war.

Konkret fehlten die letzten beiden Seiten des offiziellen Dokuments, wie die Polizei mitteilte.

Auf Nachfrage gab der Reisende offen zu, die letzten beiden Blätter des Dokuments für persönliche Notizen verwendet und diese im Anschluss einfach entfernt zu haben.

Tatort Supermarkt: Smartphones und Geldbörse geklaut
Polizeimeldungen Tatort Supermarkt: Smartphones und Geldbörse geklaut

Offensichtlich unterschätzte der 22-Jährige dabei die schwerwiegenden Folgen seines Handelns.

Sobald Seiten aus einem Reisepass entfernt werden, gilt das Dokument als beschädigt und verliert mit sofortiger Wirkung seine Gültigkeit.

Die Beamten untersagten ihm somit die Ausreise nach Großbritannien.

Die Zweckentfremdung des staatlichen Dokuments hat auch juristische Konsequenzen. Die Bundespolizei stellte den manipulierten Pass sicher und leitete ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung gegen den 22-Jährigen ein.

Titelfoto: Matthias Balk/dpa

Mehr zum Thema Polizeimeldungen: