Verfolgungsjagd mit der Polizei: Frau flieht im Drogenrausch mit Kleinkind und unterschlagenem Auto!

Hamm - Was für Szenen! Im nordrhein-westfälischen Hamm hat am Dienstag eine Frau für Aufsehen gesorgt. Nachdem sie an einer roten Ampel von Polizisten zu einer Fahrzeugkontrolle aufgefordert wurde, eskalierte die Situation umgehend. Während der gesamten Flucht war ein Kleinkind auf der Rücksitzbank, für das sie nicht erziehungsberechtigt gewesen ist.

Die Polizeibeamten hatten am Dienstagnachmittag allerhand zu tun. Eine 38-Jährige hielt sie merklich auf Trab. (Symbolbild)
Die Polizeibeamten hatten am Dienstagnachmittag allerhand zu tun. Eine 38-Jährige hielt sie merklich auf Trab. (Symbolbild)  © Tino Plunert/dpa-Zentralbild/dpa

Gegen 16 Uhr begann der wilde Ritt einer Autofahrerin auf der Neuen Bahnhofstraße in Hamm.

Zunächst hielt die Frau mit ihrem VW an einer roten Fußgängerampel. Ein Polizeiwagen hielt vor dem Polo. Die Beamten zeigten der Frau dann an, dass sie eine Fahrzeugkontrolle durchführen wollen.

Als sie das mitbekam und sich die Ordnungshüter zum Wagen der Frau bewegten, setzte die 38-Jährige ihr Auto zurück und gab Gas. Sie rauschte über die rote Ampel und floh.

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Während der Flucht in Richtung Osten passierte sie eine weitere rote Ampel mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit.

Die Beamten im Streifenwagen verloren die Frau im Anschluss kurzzeitig aus den Augen.

Schließlich fanden sie das Auto jedoch kurz darauf geparkt auf der Schillerstraße. Nicht weit vom Fluchtwagen entfernt spürten die Beamten dann die Frau samt dem Kleinkind auf dem Arm hinter einem Mauervorsprung auf.

Nun begann die Kontrolle mit einiger Verspätung. Und was sich den Polizisten dann an Straftaten bot, war allerhand.

Kein Führerschein, Auto unterschlagen, nicht erziehungsberechtigt für das Kind

"Eine Abfrage des VWs ergab, dass eine aktuelle Fahndung wegen Unterschlagung vorliegt, die 38-Jährige war nicht die Eigentümerin. Weiter ist sie nicht im Besitz eines Führerscheins, und ein Drogenvortest war positiv", so das Polizeipräsidium Hamm in einer Mitteilung.

Doch damit nicht genug: Für das Kleinkind, welches sie bei sich führte und die ganze Fahrt inklusive Flucht zu Fuß dabei hatte, war sie nicht erziehungsberechtigt.

Sowohl das Kind als auch das Auto wurden in der Folge den Erziehungsberechtigten beziehungsweise den Besitzern ausgehändigt.

Die Ermittlungen zum Fall dauern noch an.

Titelfoto: Tino Plunert/dpa-Zentralbild/dpa

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