Stendal - Einem 42-jährigen Mann wurde am Sonntagmorgen eine Zugfahrt zwischen Berlin und Stendal (Sachsen-Anhalt) zum Verhängnis.
Weil er bei einer Fahrkartenkontrolle kein gültiges Ticket vorweisen konnte, rief das Bahnpersonal die Bundespolizei hinzu.
Für den Schwarzfahrer endete der Ausflug unfreiwillig in Stendal. Dort führten die Beamten eine Kontrolle durch und stellten fest, dass der 42-Jährige bereits im Mai 2023 verurteilt wurde.
Wegen Diebstahls ordnete das Amtsgericht Hannover ursprünglich eine Geldstrafe von 450 Euro oder ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 45 Tagen an.
Der aus Polen stammende Mann habe weder das Geld komplett bezahlt noch die Strafe angetreten, teilte das Bundespolizeirevier Magdeburg mit. Deshalb wurde gegen ihn im Januar Haftbefehl erlassen.
Weil er den haftabwendenden Betrag von 110 Euro nicht vor Ort bezahlen konnte, ging es für ihn anschließend in eine JVA, wo er seine Restfreiheitsstrafe von elf Tagen antreten konnte.
Die nach ihm suchenden Behörden wurden über seinen Verbleib und über die Vollstreckung des Haftbefehls informiert. Zudem erhält der Schwarzfahrer eine neue Strafanzeige wegen Erschleichens von Leistungen.