Ein Kühlschrank voller Geld: Zoll entdeckt 124.000 Euro

Reitzenhain - Nach einer Zollkontrolle am Grenzübergang Reitzenhain (Erzgebirge) muss sich ein Mann nun wegen des Verdachts der Geldwäsche verantworten.

Bei einer Zollkontrolle fand die Polizei 124.000 Euro Bargeld. (Symbolfoto)
Bei einer Zollkontrolle fand die Polizei 124.000 Euro Bargeld. (Symbolfoto)  © Robert Michael/dpa

Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, wurde der 40-jährige Niederländer bereits vergangene Woche kontrolliert.

Dabei gab er an, nur etwas über 50 Euro in seiner Hosentasche dabei zu haben.

Bei der Kontrolle des Fahrzeugs stellten die Zöllner einen originalverpackten kleinen Weinkühlschrank im Kofferraum fest, dessen Verpackung bereits beschädigt war.

Vier Autos krachen auf B57 zusammen: Zwei Schwerverletzte
Polizeimeldungen Vier Autos krachen auf B57 zusammen: Zwei Schwerverletzte

Laut dem 40-Jährigen wolle er ihn als Retourenware von der Slowakei wieder zurück in die Niederlande transportieren. Ob sich Gegenstände in dem Kühlschrank befänden, konnte der Mann nicht sagen.

Wie die Beamten feststellten, war der Kühlschrank tatsächlich nicht leer. In ihm befanden sich mehrere Bargeldpakete mit einem Gesamtwert von über 124.000 Euro.

Bargeld und der Kühlschrank wurden als Beweismittel sichergestellt

Wer mehr als 10.000 Euro Bargeld bei sich hat, muss dies bei einer Zollkontrolle anmelden. (Symbolfoto)
Wer mehr als 10.000 Euro Bargeld bei sich hat, muss dies bei einer Zollkontrolle anmelden. (Symbolfoto)  © Monika Skolimowska/dpa

Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei der Ausreise aus Deutschland in einen anderen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden.

Auch wer bei einer Zollkontrolle aufgefordert wird, den Beamten mitzuteilen, wie viel Bargeld man bei sich hat, muss Art und Wert der Barmittel beziehungsweise der gleichgestellten Zahlungsmittel mündlich angeben sowie deren Herkunft, den wirtschaftlichen Berechtigten und den Verwendungszweck darlegen - auch wenn der Gesamtwert die 10.000 Euro nicht überschreitet.

Wer die Herkunft und Verwendung der Barmittel nicht nachweisen kann, macht sich unter Umständen strafbar.

Schwer verletzter Mann (29) in Mainzer Altstadt stellt Polizei vor Rätsel
Polizeimeldungen Schwer verletzter Mann (29) in Mainzer Altstadt stellt Polizei vor Rätsel

Gegen den 40-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche eingeleitet. Das Bargeld und der Kühlschrank wurden als Beweismittel sichergestellt.

Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Dresden.

Titelfoto: Bildmontage: Monika Skolimowska/dpa, Robert Michael/dpa

Mehr zum Thema Polizeimeldungen: