12-Jähriger von Mitschülern zusammengetreten: Muss das Opfer mit den Tätern in einer Klasse bleiben?

Ergolding - Ein 12-Jähriger ist im niederbayerischen Ergolding (Landkreis Landshut) von älteren Mitschülern brutal verprügelt worden. Während das Opfer noch krank geschrieben ist, sitzen die Täter schon wieder in derselben Klasse.

Nach der Schule verprügelten die drei Schüler den 12-Jährigen. (Symbolbild)
Nach der Schule verprügelten die drei Schüler den 12-Jährigen. (Symbolbild)  © DPA

Vergangene Woche wurde der Junge nach der Schule von drei Mitschülern im Alter von 14 und 15 Jahren niedergeschlagen, als er am Boden lag folgten Tritte. Einer der Angreifer ist bereits polizeibekannt. Die Hintergründe der Tat waren zunächst unklar.

Wie ein Sprecher der Polizei Landshut auf Anfrage des Bayerischen Rundfunks mitteilte, traten die Täter gegen den Körper des Opfers, als dieses am Boden lag. Hätten die Schüler gegen den Kopf getreten, hätten sie sich möglicherweise wegen eines versuchten Tötungsdelikts verantworten müssen.

Die Schläger wurden nach der Tat für einige Tage vom Schulbetrieb ausgeschlossen. Seit Montag sitzen sie aber wieder in derselben Klasse, während das 12 Jahre alte Opfer noch unter seinen Verletzungen leidet und nicht am Unterricht teilnehmen kann.

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Der Schüler würde danach also wieder mit den Tätern in dieselbe Klasse gehen, an jedem Schultag würde er seine Peiniger sehen. Für die Mutter vollkommen unverständlich. "Was hier passiert, ist für mich Täterschutz", so die Frau laut "Passauer Neue Presse". Man habe ihr angeboten, dass ihr Sohn die Klasse wechseln könne.

Versetzung der Täter scheint schwierig

Aktuell soll die Schulleitung überlegen, die Täter möglicherweise zu versetzen. Das teilte eine Sprecherin des Schulamts Landshut auf BR-Anfrage mit.

Allerdings scheint so eine Versetzung schwer, wie Schulamtsdirektor Michael Kugler bereits zuvor erklärt hatte. Die Schüler wären durch den sofortigen mehrtägigen Schulausschluss bereits bestraft worden. Würde die Schule die Angreifer für dieselbe Tat ein weiteres Mal bestrafen, würde sie sich juristisch angreifbar machen.

Titelfoto: DPA

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