Gewalt gegen Polizei steigt an: Aber wie vertrauenswürdig sind diese Zahlen?

München - Im Jahr 2022 sind mehr als 3000 Polizisten während des Dienstes bei Attacken verletzt worden, 22 von ihnen schwer.

Die Zahl der Angriffe auf Polizeibeamte steigt in Bayern weiter an. Am Montag möchten zuständige Minister die aktuellen Zahlen für 2023 vorstellen.
Die Zahl der Angriffe auf Polizeibeamte steigt in Bayern weiter an. Am Montag möchten zuständige Minister die aktuellen Zahlen für 2023 vorstellen.  © Peter Kneffel/dpa

Das ist laut des bayerischen Innenministeriums ein neuer Höchststand seit der Erstellung von Lagebildern im Jahr 2010.

Am Montagmittag wollen Innenminister Joachim Herrmann (67) und Justizminister Georg Eisenreich (53, beide CSU) in München die aktuellen Zahlen vorstellen.

Dabei werden weitere Details zur Gewalt gegen Polizeibeamte für das vergangene Jahr besprochen.

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Damit ist auch die Zahl der attackierten Ordnungshüter 2023 über der 3000-Marke. Schwer verletzt davon wurden 14, wie aus einer Mitteilung der Deutschen Presseagentur hervorgeht.

"Der schreckliche Tod eines Polizisten nach dem hinterhältigen Messerangriff in Mannheim erschüttert noch immer", heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. "Es sind aber nicht nur solche schockierenden Extremfälle. Sehr bedenklich ist, dass insgesamt die Gewalt gegen Polizisten seit Jahren steigt."

Dass die Angriffe auf Polizeibeamte ansteigen, scheint klar und indiskutabel. Die Art und Weise, wie die Zahlen jedoch erhoben werden, steht schon seit Jahren in der Kritik.

Tragen vier Polizisten einen Demonstranten weg, landet das viermal auf der Liste

Lässt man sich die Handschellen nicht freiwillig anlegen, kann dies wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in der "Gewalt gegen Polizei"-Statistik auftauchen.
Lässt man sich die Handschellen nicht freiwillig anlegen, kann dies wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in der "Gewalt gegen Polizei"-Statistik auftauchen.  © Marcus Brandt/dpa

So wird jede aktive Bewegung zum Körper des Beamten hin als tätlicher Angriff gewertet.

Laut Strafgesetzbuch (Paragraf 114, Randnummern 4, 5) und einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm (vom 12.2.2019) muss also gar keine Absicht einer Verletzung vorliegen, um den Tatbestand zu erfüllen.

Eine angedeutete Handbewegung oder das Werfen eines Feuerzeugs in die grobe Richtung, ohne einen Uniformierten zu treffen, kann bereits als Angriff in die Statistik geraten.

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Klimaaktivisten, die durch das Festkleben am Boden die Arbeit der Beamten erschweren, können ebenso den Weg in die Auflistung "Gewalt gegen Polizei" finden, wie Personen, die sich beim Anlegen von Handschellen wehren. Das zeigt eine Erhebung des BKA aus dem Jahr 2021.

Tragen vier Polizisten also einen Demonstranten weg – es muss sich dabei gar nicht zur Wehr setzen – wird die Arbeit von vier Beamten "erschwert". Dieser Fall daher im entsprechenden Datensatz. Solche Faktoren und Erhebungsvorgänge würden die tatsächlichen Zahlen laut Kritikern deutlich verzerren.

Übrigens wurden laut Statistischem Bundesamt (Staatsanwaltstatistik 2021) und einem "Zwischenbericht des Forschungsprojekts Körperverletzung im Amt" über 90 Prozent der Anzeigen wegen Polizeigewalt – also gegen Bürger – eingestellt, weil sie nicht zu beweisen waren.

Titelfoto: Peter Kneffel/dpa

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