Kinderpornografie: 16 Männer und eine Jugendliche im Visier der Ermittler

Von Lina Krauß, Friederike Hauer

Landshut - Im Kampf gegen Kinderpornografie haben Ermittler in den Landkreisen Dingolfing-Landau, Landshut und Kelheim Wohnungen von insgesamt 17 Tatverdächtigen durchsucht.

Die Ermittler müssen nun das sichergestellte Beweismaterial sichten. (Symbolbild)
Die Ermittler müssen nun das sichergestellte Beweismaterial sichten. (Symbolbild)  © Arne Dedert/dpa

Es lagen Durchsuchungsbeschlüsse gegen 16 Männer und eine Jugendliche im Alter zwischen 15 und 80 Jahren vor, wie die Polizei mitteilte.

Sie sollen zwischen 2020 und Anfang 2025 unabhängig voneinander kinderpornografische Inhalte über Messenger-Dienste verbreitet haben.

Die Ermittler stellten den Angaben zufolge Beweismaterial sicher, darunter Handys, Computer und andere Datenträger.

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Diese sollen nun ausgewertet werden. Festgenommen wurde laut einem Polizeisprecher niemand.

Auch ein Datenträgerspürhund kam bei den Durchsuchungen zum Einsatz. Angaben dazu, wie viele Wohnungen genau durchsucht wurden, machte der Sprecher nicht. Es seien mindestens 17 gewesen.

Kinderpornografie geschickt bekommen: So verhältst Du Dich richtig

Die Polizei gibt Tipps zum Umgang mit kriminellen Dateien. (Symbolbild)
Die Polizei gibt Tipps zum Umgang mit kriminellen Dateien. (Symbolbild)  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa

"Der Besitz und das Verbreiten von kinder- und jugendpornografischen Schriften ist eine nicht zu verharmlosende Straftat" erklärt die Polizei.

Wer eine Datei bekommen hat, soll diese aber nicht gleich löschen, sondern mit dem Material sofort zur Polizei gehen. In zwielichtigen Chatgruppen sollte man sich von den Inhalten schriftlich distanzieren, dann ist es "dokumentiert", empfehlen die Ermittler. Nachdem eine Anzeige erstattet wurde, solle man die Gruppen unverzüglich verlassen.

Eltern sollen die richtige Balance zwischen der Privatsphäre und dem Schutz ihrer Kinder finden.

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Gegebenenfalls müssen Handys täglich kontrolliert werden, wenn es Grund zur Annahme gibt, dass eine Straftat begangen wird.

Titelfoto: Arne Dedert/dpa

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