Kurz vor seiner Fahrprüfung: Teenie-Biker flüchtet vor der Polizei
Weiden - Im Stadtgebiet von Weiden in der Oberpfalz ist ein Jugendlicher am vergangenen Wochenende mehrfach vor Polizeikontrollen geflüchtet. Jedoch nicht dauerhaft.
Alles in Kürze
- Teenager flüchtet vor Polizei in Weiden
- 17-Jähriger fuhr ohne Fahrerlaubnis und Versicherung
- Motorrad wurde für Gutachten sichergestellt
- Jugendliche entzogen: Erlaubnis zur Fahrprüfung
- Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und mehr

Wie die Polizei Weiden am Donnerstag mitteilte, war der Motorradfahrer bereits am Samstagabend gegen 22 Uhr in der Schweigerstraße aufgefallen.
"Dabei fiel den Beamten auf, dass an dem Krad lediglich ein Versicherungskennzeichen angebracht war", teilten die Beamten mit. "Augenscheinlich war für diese Art von Zweirad jedoch ein amtliches Kennzeichen notwendig."
Anhalten konnte man den Biker zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht mehr.
Im weiteren Verlauf tauchte der Zweiradfahrer mehrfach im Stadtgebiet auf – flüchtete jedoch jeweils zum Teil über Radwege und konnte sich so der Kontrolle durch die Beamten entziehen. Vorerst zumindest.
Kurz nach Mitternacht wurde der junge Mann schließlich – dank der Unterstützung mehrerer Streifenwagen – in der Weigelstraße gestellt. Es handelte sich um einen 17-jährigen Weidener.
Und tatsächlich: Das Fahrzeug war nicht zugelassen, eine gültige Versicherung bestand nicht, und der Jugendliche besaß auch keine Fahrerlaubnis.
Bereits wenige Tage zuvor schon vor der Polizei geflüchtet

Zudem stellte sich heraus, dass der 17-Jährige bereits wenige Tage zuvor vor einer Polizeistreife geflüchtet war.
Auch technische Manipulationen am Fahrzeug konnten nicht ganz ausgeschlossen werden. Das Motorrad wurde darum für ein Gutachten sichergestellt.
Aufgrund der laufenden Ermittlungen entzog die zuständige Führerscheinstelle dem Teenie die Erlaubnis zur praktischen Fahrprüfung. Ob und wann der Jugendliche erneut zur Prüfung zugelassen wird, ist derzeit noch offen.
Was jedoch feststeht: Er bekommt jetzt Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Vergehens gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Urkundenfälschung und obendrein noch wegen Durchführung eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens, heißt es weiter.
Die Ermittlungen dauern weiter an. Vor dem Abschluss wird die Prüfung ohnehin nicht für ihn stattfinden dürfen.
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