Mehr als 2,7 Millionen Euro: Polizei greift Vermögen von mutmaßlichem Drogendealer ab

Wiesbaden - Finanzermittler des Hessischen Landeskriminalamts (HLKA) haben beträchtliche Vermögenswerte eines mutmaßlichen Rauschgifthändlers beschlagnahmt: Mehrere Immobilien sowie zwei luxuriöse Autos wurden am Montag "arrestiert"!

Unter anderem beschlagnahmten die Polizisten diesen Mercedes: Es ging dabei um die Sicherstellung der Vermögenswerte eines mutmaßlichen Drogendealers.  © Hessisches Landeskriminalamt

Es handele sich dabei um Güter mit einem Wert von über 2,7 Millionen Euro, teilten das HLKA und die Staatsanwaltschaft Wiesbaden am Dienstag gemeinsam mit.

"Das Vermögen wird einem 44-jährigen Mann aus Wiesbaden zugerechnet, gegen den der dringende Verdacht besteht, dass er es durch kriminelle Geschäfte erworben hat", erklärte ein Sprecher.

Gegen den Verdächtigen wie auch gegen neun weitere Beschuldigte aus dem Raum Wiesbaden werde wegen "des Verdachts des bandenmäßigen Rauschgifthandels" ermittelt.

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Insgesamt fünf der beschuldigten Personen befänden sich in Untersuchungshaft, darunter auch der 44-jährige Wiesbadener seit November letzten Jahres.

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"Vermögensarrest" kann auch Bankkonten und Schmuck umfassen

Am Montag gingen die Beschlagnahmungen im Rahmen eines sogenannten "Vermögensarrests" vonstatten: Güter im Wert von über 2,7 Millionen Euro wurden sichergestellt. (Symbolfoto)  © Alexander Wittke/dpa

Bereits Ende 2025 seien Vermögenswerte in Höhe von rund 31.000 Euro sichergestellt worden. Danach hätten die Ermittler des Hessischen Landeskriminalamts durch umfangreiche weitere Nachforschungen "Geldwäsche-Handlungen sowie unerlaubte Kreditgeschäfte" des 44-Jährigen aufgedeckt.

So seien die Fahnder auf Immobilien sowie zwei wertvolle Autos gestoßen. Die Ermittlungen gegen die mutmaßlichen Dealer dauern an.

Der Sprecher erklärte weiter, dass ein sogenannter "Vermögensarrest" auch Bankkonten, Schmuck und andere Wertgegenstände von verdächtigen Personen umfassen könne. Werde aus einer solchen vorläufigen Sicherstellung eine "rechtskräftige Einziehung", gingen die Vermögenswerte in das Eigentum der Staatskasse des jeweiligen Bundeslandes über.

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Die Polizei vollstreckt einen Vermögensarrest stets im Auftrag der jeweiligen Staatsanwaltschaft. "Diese Maßnahmen dienen der Gewinnabschöpfung bei kriminellen Geschäften", hieß es abschließend.

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