Nach Auto-Sturz in Hafenbecken: Auch 17-jähriges Mädchen gestorben

Von Sandra Trauner

Frankfurt am Main - Ein Auto mit fünf jungen Menschen stürzte vor knapp einer Woche in ein Hafenbecken. Nun ist auch das zweite aus dem Main geborgene Opfer tot.

Nach dem schweren Unfall im Frankfurter Osthafen ist jetzt auch ein 17-jähriges Mädchen verstorben, das zwischenzeitlich im Krankenhaus behandelt wurde.  © 5VISION.NEWS

Nach dem schweren Autounfall im Frankfurter Osthafen ist nun auch das zweite aus dem Main geborgene Opfer gestorben. Das gaben die Staatsanwaltschaft und das Polizeipräsidium Frankfurt am Main bekannt.

Die 17-Jährige starb demnach am Mittwochabend im Krankenhaus. Ein 18 Jahre alter Insasse war bereits einen Tag nach dem Unfall im Krankenhaus gestorben.

Insgesamt fünf junge Menschen im Alter von 17 und 18 Jahren waren am 24. April in einem Fahrzeug unterwegs und gerieten auf das Gelände des Osthafens.

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Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei fuhr der Wagen auf das Hafenbecken zu, durchbrach ein dort angebrachtes Schutzgitter und stürzte anschließend von der rund acht Meter hohen Kaimauer kopfüber in das Nordbecken.

Drei der Insassen konnten sich vor dem Eintreffen von Polizei und Feuerwehr bereits eigenständig aus dem Fahrzeug befreien. Die zwei inzwischen Verstorbenen befanden sich noch im Auto und mussten von Tauchern der Feuerwehr aus dem Wasser geborgen werden.

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Ermittler gehen derzeit von einem Unfall aus

Ausdruck der großen Trauer: Am Ort der Unfalltragödie wurden Kerzen und Blumen abgelegt.  © Mike Seeboth

Es gebe keine Hinweise darauf, dass weitere Fahrzeuge an dem Geschehen beteiligt waren, hieß es am Donnerstag. "Die Ermittler gehen weiterhin von einem Unfallgeschehen aus." 

Von weiteren Zeugen und einem Gutachter erhoffen sich die Behörden "ergänzende Erkenntnisse" zum Unfallhergang.

"Zum aktuellen Zeitpunkt liegen weder Hinweise auf einen technischen Defekt noch auf eine Beeinträchtigung des Fahrzeugführers durch etwaige Betäubungsmittel oder Alkohol vor." 

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Unabhängig davon wurde noch in der Unfallnacht eine Blutentnahme durchgeführt.

Die Ermittlungen, die wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung geführt werden, dauern an.

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