Tödlicher Polizeieinsatz in Mannheim: Auch gegen Arzt des Opfers (†47) wird ermittelt

Mannheim - Der psychisch kranke Ante P. starb infolge eines gewaltvollen Polizeieinsatzes im Mai 2022. Nun wird auch gegen seinen Arzt ermittelt.

Der 47-Jährige wurde vor den Augen vieler Passanten schwerst verletzt.
Der 47-Jährige wurde vor den Augen vieler Passanten schwerst verletzt.  © René Priebe

Die Staatsanwaltschaft teilte am Dienstag mit, dass bereits längere Zeit gegen den Arzt wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt wird. Der Mediziner soll bei dem Vorfall auf dem Marktplatz in Mannheim mehrere Minuten unter den Zuschauern ausgeharrt haben, bevor er die Erste-Hilfe-Maßnahmen ergriff.

Der 47 Jahre alter Patient des Zentralinstituts für seelische Gesundheit Mannheim soll sich zuvor selbst eingewiesen haben. Kurz darauf soll er sich jedoch wieder selbst entlassen haben. Da er unter paranoider Schizophrenie litt und vermutlich eine Gefahr für sich selbst darstellte, bat sein Arzt die zwei Polizisten um Hilfe.

Daraufhin verfolgten die Polizisten den flüchtenden Ante P. und versuchten ihn mit Pfefferspray zu stoppen. Als einer der Beamten dem 47-Jährigen auf den Rücken sprang, setzte Ante P. mehrere Faustschläge ein, um sich zu wehren.

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Nach Angaben der Bild wurde der Flüchtende dann zu Boden gedrückt. Beim Anlegen der Handschellen soll ihm zudem mehrmals gegen den Kopf geschlagen worden sein. Auf Hilferufe des Opfers sollen weitere Schläge gefolgt sein.

Handyvideos der Tat zeigen, dass der bewusstlose und blutende Ante P. in Bauchlage liegen gelassen wurde. Da der gefesselte 47-Jährige nicht rechtzeitig auf die Seite gedreht wurde, soll er an seinem eigenen Blut erstickt sein.

Viele Menschen entsetzte der Vorfall.
Viele Menschen entsetzte der Vorfall.  © René Priebe

Prozess beginnt im Januar nächsten Jahres

Die eingesetzte Gewalt der Beamten sehe die Staatsanwaltschaft als "nicht verhältnismäßig" an. Der Prozess gegen die beiden Polizeibeamten beginnt im Januar kommenden Jahres vor dem Landgericht Mannheim.

Einer wird wegen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge sowie versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt angeklagt. Der Zweite muss sich wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verantworten.

Ob der Arzt des Opfers bei dem Prozess als Zeuge aussagt, ist unklar. Wegen der Ermittlungen gegen ihn darf er seine Aussage verweigern.

Titelfoto: René Priebe

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