Trotz Verbot weitergemacht: Zwei Anhänger der "Reichsbürgerszene" angeklagt
Dresden - Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen eine Frau (63) und einen Mann (59) der "Reichsbürgerszene" erhoben.

Beiden wird vorgeworfen, sich trotz des rechtskräftigen Verbots am 21. April 2020 weiter für die Vereinigung "Geeinte Völker und Stämme" engagiert zu haben.
Die Gruppierung war am 14. Februar 2020 durch den damaligen Innenminister Horst Seehofer (76, CSU) verboten und aufgelöst worden. Sie sei verfassungsfeindlich und verbreite rassistische und antisemitische Ansichten, begründete Seehofer damals die Entscheidung.
Die 63-Jährige soll dabei eine führende Rolle eingenommen haben, um die Ziele der Vereinigung umzusetzen.
Anhänger der "Reichsbürgerszene" negieren die Bundesrepublik als Staat und wollen ein eigenes staatliches System mit eigener Verwaltung und Gerichtsbarkeit errichten.
Der 59-Jährige soll ebenfalls über das Verbot hinaus noch als aktives Mitglied der Gruppierung mitgewirkt haben.
Landgericht Dresden muss über Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden
Das Duo ist bereits vorbestraft und schweigt zu den Vorwürfen. Die beiden befinden sich nicht in U-Haft, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen.
Das Landgericht Dresden wird nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Titelfoto: Uli Deck/dpa