Vorwurf: Cannabis-Handel! Jugendlicher aus Bayern muss mit Gefängnisstrafe rechnen

Altötting - Im oberbayerischen Landkreis Altötting ist am Mittwoch ein 19 Jahre alter Mann als mutmaßlicher Drogenhändler festgenommen worden. Er soll einem Haftrichter vorgeführt werden.

Wegen des mutmaßlichen Handels mit kiloweise Cannabis muss ein 19-Jähriger mit mehreren Jahren Haft rechnen. (Symbolbild)
Wegen des mutmaßlichen Handels mit kiloweise Cannabis muss ein 19-Jähriger mit mehreren Jahren Haft rechnen. (Symbolbild)  © 123RF/Katarzyna Białasiewicz

Angefangen hatte alles im Dezember 2023, als in einem Waldstück ein verschlossener Tresor entdeckt wurde.

Darin fanden sich zwei Kilogramm Marihuana, Utensilien für den Rauschgifthandel und eine Schreckschusspistole. Im Zuge der Ermittlungen wegen Verdachts auf bewaffneten Cannabishandel geriet der Teenager ins Visier der Kriminalpolizisten.

Dadurch erhärteten sich auch die Hinweise, dass der 19-Jährige weiter im Landkreis Altötting gewerbsmäßig Haschisch beziehungsweise Marihuana vertreiben würde.

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Zudem steht auch der Vorwurf des möglichen Handels von geringen Mengen Kokain im Raum. Aus diesem Grund wurde Haftbefehl gegen den Heranwachsenden erlassen.

Darüber hinaus wurden mehrere Wohnungen und Räumlichkeiten im Umfeld des Beschuldigten in einer Gemeinde durchsucht – und weitere belastende Materialien gefunden.

Söder präsentiert Bußgeld-Katalog bei kleineren Vergehen

Steckt viel Energie in Jagd auf Cannabis-Konsumenten: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (58, CSU).
Steckt viel Energie in Jagd auf Cannabis-Konsumenten: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (58, CSU).  © Thomas KIENZLE/AFP

Auch im Zuge dieser Durchsuchungen konnten zwei Kilo Marihuana, mehrere Tausend Euro Bargeld, zahlreiche Waffen sowie mehrere Gegenstände zum Rauschgifthandel entdeckt werden.

Der 19-Jährige wird in diesem Kontext mit einigen juristischen Konsequenzen rechnen müssen. Denn auch wenn seit dem 1. April Cannabis teillegalisiert wurde, müssen Drogendealer weiterhin mit Haftstrafen rechnen.

In seinem Besitz darf man nur höchstens 50 Gramm im eigenen Zuhause haben. Diese sind – sollte die Straftat nachgewiesen werden – deutlich überschritten. Der Zeitpunkt der Straftaten liegt teilweise zudem noch vor der Entkriminalisierung.

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Aktueller Stand der Dinge ist außerdem, dass für den gewerbsmäßigen Cannabishandel das Gesetz bis zu fünf Jahre Haft vorsieht. Im Fall des bewaffneten Cannabishandels in nicht geringer Menge liegt die Strafe in der Regel nicht unter zwei Jahren.

Erst am Dienstag hatte Ministerpräsident Markus Söder (58, CSU) unter dem Motto "Bayern wird kein Kiffer-Paradies!" den Bußgeldkatalog für kleinere Vergehen gegen das Cannabis-Gesetz veröffentlicht.

Diese liegen zwischen 300 (mehrfache Mitgliedschaft in Cannabis-Clubs) und 1000 Euro (Konsum im Beisein Minderjähriger).

Titelfoto: 123RF/Katarzyna Białasiewicz

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