Waren für 2683,08 Euro gestohlen: Dreiste Drogerie-Diebin im Schnellverfahren verurteilt

Eilenburg - Das Amtsgericht in Eilenburg (Landkreis Nordsachsen) hat am Mittwoch eine Polin zu einer Haftstrafe wegen gewerbsmäßigen Ladendiebstahls verurteilt. Immer wieder schlug die 29-Jährige in derselben Drogerie zu und hatte es dabei auf Kosmetikartikel abgesehen.

Immer wieder hatte die 29-Jährige in derselben Drogerie zugeschlagen. (Symbolbild)
Immer wieder hatte die 29-Jährige in derselben Drogerie zugeschlagen. (Symbolbild)  © 123rf/nariart

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Leipzig wurde die Frau ohne festen Wohnsitz nun in drei Fällen schuldig gesprochen und zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten und zwei Wochen verurteilt, teilte Staatsanwalt Ricardo Schulz am Donnerstag mit. Da die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist, bleibt die Polin daher zunächst jedoch auf freiem Fuß.

Ihr letzter nachgewiesener Diebeszug ereignete sich am späten Nachmittag des 3. März in Eilenburg. Gegen 15.45 Uhr war die 29-Jährige dabei beobachtet worden, wie sie diverse Kosmetikartikel mitgehen ließ.

Die hinzugezogene Polizei stellte die Ladendiebin und fand in ihren Taschen Waren im Wert von 200 Euro.

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"Da die Frau über keinen festen Wohnsitz oder Aufenthaltsort in Deutschland verfügt, wurde durch die Staatsanwaltschaft zur Sicherung des Verfahrens ihre vorläufige Festnahme angeordnet", sagte Sprecher Ricardo Schulz. "Die eingeleiteten beschleunigten Ermittlungen ergaben, dass die Beschuldigte bereits am 16. Dezember 2025 und am 02. Februar 2026 Kosmetikartikel in der gleichen Drogeriefiliale in Eilenburg entwendet hatte."

Waren im Wert von insgesamt 2683,08 Euro gestohlen

Bereits 2023 war die Polin wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt worden. (Symbolbild)
Bereits 2023 war die Polin wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt worden. (Symbolbild)  © Lino Mirgeler/dpa

Laut Staatsanwaltschaft beläuft sich der Wert der Waren, die die Frau gestohlen hat, auf insgesamt 2683,08 Euro!

In einem beschleunigten Verfahren wurde die geständige 29-Jährige somit am gestrigen Mittwoch zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten und zwei Wochen verurteilt.

Außerdem wurde angeordnet, dass sie der Drogerie den Wert der gestohlenen Waren erstatten muss.

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In das Urteil mit einbezogen wurde eine bereits gegen die Angeklagte verhängte Geldstrafe aus dem Jahr 2023, auch bei diesem Fall war sie beim Klauen erwischt worden.

Titelfoto: 123rf/nariart

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