Zoll folgt seiner Nase und findet Drogen im Hundefutter

Traunstein - Bei einer Kontrolle am Grenzübergang Walserberg folgte der Zoll seiner Nase und wurde in einem Beutel Hundefutter fündig.

Von der Verpackung ließen sich die Zöllner nicht täuschen: Der Fahrer brachte 100 Gramm Marihuana nach Bayern.
Von der Verpackung ließen sich die Zöllner nicht täuschen: Der Fahrer brachte 100 Gramm Marihuana nach Bayern.  © HZA Rosenheim

Wie der Zoll mitteilt, wurde der Peugeot 308 aus Österreich vor Kurzem unmittelbar nach der Grenze einer Kontrolle unterzogen.

Dabei fiel den Beamten ein starker Geruch nach Marihuana auf. Der Fahrer mit ungarischem Pass gab jedoch an, keine Betäubungsmittel bei sich zu haben und zeigte zur Erklärung einen leeren Plastikbehälter, der nach Marihuana roch.

Die Zöllner ließen sich jedoch nicht beirren und nahmen das Autorinnere genauer unter die Lupe. In einer Hundefutter-Originalverpackung im Fußraum hinter dem Beifahrersitz kam neben dem Futter auch eine durchsichtige Tüte zum Vorschein. Darin befanden sich 100 Gramm Marihuana in Form von ganzen getrockneten Blüten.

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Gegen den 40-jährigen Fahrer wurde noch vor Ort ein Strafverfahren eingeleitet. Als Sicherheitsleistung musste der Mann 500 Euro zahlen.

Einfuhr von Cannabis nach Bayern verboten

Der Fall sei nur einer von vielen, wie der Zoll berichtet: "Aufgriffe von Cannabis stehen fast schon auf der Tagesordnung unserer Kontrolleinheiten. Die nun sichergestellte Menge von 100 Gramm hätte für etwa 300 Joints ausgereicht", so Pressesprecherin Marion Dirscherl vom Hauptzollamt Rosenheim.

Was vielen wohl nicht klar sei, ist, dass die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis weiterhin verboten ist, auch wenn der Konsum in geringen Mengen inzwischen erlaubt ist. In Bayern dürfen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen.

Titelfoto: HZA Rosenheim

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