BKA stürmt Wohnung in Südhessen: Spur führt ins Darknet

Büttelborn-Worfelden/Frankfurt am Main - Im südhessischen Büttelborn-Worfelden ist am Montagabend eine Wohnung vom Bundeskriminalamt durchsucht worden. Die genauen Umstände bleiben mysteriös.

Gegen 18 Uhr am Montagabend stürmten Beamte des Bundeskriminalamts die Wohnung im Büttelborner Stadtteil Worfelden.
Gegen 18 Uhr am Montagabend stürmten Beamte des Bundeskriminalamts die Wohnung im Büttelborner Stadtteil Worfelden.  © 5VISION.NEWS

Die Privatwohnung im Kreis Groß-Gerau sei im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main durchsucht worden.

Dies bestätigte Dr. Alexander Voigt, Staatsanwalt und Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft, auf Nachfrage gegenüber TAG24.

Seinen Angaben zufolge wurde bei der Maßnahme ein gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss vollstreckt.

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"Es erfolgte eine vorläufige Festnahme zur Durchführung dieser Maßnahme, nach Abschluss dieser wurde der Beschuldigte wieder entlassen, weil keine Haftgründe vorlagen", erklärte Voigt.

Das Ermittlungsverfahren wird von der ZIT geführt, da ein Bezug zum sogenannten Darknet bestehe. Solche Verfahren seien häufig mit besonderen technischen Herausforderungen verbunden.

Auch THW wurde zur Einsatzstelle hinzugezogen

Das THW sorgte nach dem Einsatz unter anderem dafür, dass die Eingangstür der betroffenen Wohnung zumindest provisorisch wieder verschließbar ist.
Das THW sorgte nach dem Einsatz unter anderem dafür, dass die Eingangstür der betroffenen Wohnung zumindest provisorisch wieder verschließbar ist.  © 5VISION.NEWS

Um Beweismittel zu sichern, könne in Einzelfällen ein sogenannter "schlagartiger Zugriff" notwendig werden, so der Sprecher.

Dabei könne es auch zu Beschädigungen an Türen oder Fenstern kommen, weshalb am Einsatzort auch das Technische Hilfswerk (THW) hinzugezogen wurde, um die Wohnung nach der Durchsuchung wieder provisorisch zu sichern.

Zu konkreten Tatvorwürfen oder zur Identität des Beschuldigten machte die Generalstaatsanwaltschaft keine Angaben.

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"Ich bitte um Verständnis, dass wir angesichts der bestehenden Unschuldsvermutung und der Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten grundsätzlich keine konkreten Angaben zu Wohnadressen oder Tatvorwürfen machen", betonte Voigt.

Titelfoto: 5VISION.NEWS

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