Razzia bei Polizei-Gewerkschaft war rechtswidrig

Von Stefan Hantzschmann

Erfurt/Gera - Eine Durchsuchung der Geschäftsstelle der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Thüringen war nach Auffassung des Landgerichts Gera rechtswidrig.

Die Durchsuchung der Geschäftsstelle erfolgte im März 2025.  © Jacob Schröter/dpa

Das Gericht wies die Herausgabe der bei der Razzia sichergestellten Gegenstände an, wie ein Sprecher des Landgerichts auf Anfrage mitteilte. Gegen die Entscheidung könnten keine Rechtsmittel eingelegt werden, so der Sprecher.

Konkret geht es um eine Durchsuchung der GdP-Räumlichkeiten vom März. Damals nahmen die Beamten unter anderem Server der Gewerkschaft mit. Die GdP hatte das Vorgehen auch mit Verweis auf personenbezogene Daten ihrer Mitglieder auf den Servern scharf kritisiert.

Nicht nur in der GdP-Geschäftsstelle hatte es damals Durchsuchungen gegeben, sondern auch bei Polizisten. Nach damaligen Angaben der Staatsanwaltschaft Gera wurde unter anderem zwei Polizeibeamten vorgeworfen, sich Informationen aus laufenden Ermittlungen besorgt und diese einem größeren Personenkreis zur Verfügung gestellt zu haben.

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Der Verdacht dazu war bei den Ermittlern entstanden, weil sie Telefone überwacht hatten.

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Rechtliche Voraussetzung für Razzia lag nicht vor

Laut Gewerkschaft der Polizei hätte die Durchsuchung "niemals stattfinden dürfen". (Symbolfoto)  © Hannes P Albert/dpa

Das Landgericht Gera kam nun zu der Auffassung, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchsuchung nicht vorlagen. Die im Rahmen der Telefonüberwachung erlangten Zufallserkenntnisse seien zur Begründung eines Verdachts nicht verwertbar, hieß es. Außerdem seien sie auch als Spurenansatz für die Durchsuchung nicht verwendbar. Schon die Telefonüberwachung sei nicht zulässig gewesen.

Die Gewerkschaft der Polizei Thüringen nannte die Entscheidung des Gerichts "höchst alarmierend". "Diese Maßnahme entbehrte jeder tragfähigen rechtlichen Grundlage und hätte niemals stattfinden dürfen", hieß es in einer Mitteilung der GdP. Es habe bereits ein hinreichender Anfangsverdacht gefehlt.

"Die Durchsuchung sowie die Sicherstellung und Spiegelung umfangreicher Datenbestände beruhten nicht auf belastbaren Tatsachen, sondern im Wesentlichen auf Vermutungen."

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Das gesamte Ermittlungsgerüst sei wie ein Kartenhaus zusammengestürzt. "Der Zugriff auf hochsensible personenbezogene Daten, darunter Informationen aus Rechtsschutzverfahren und Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO, stellt einen gravierenden Grundrechtseingriff dar", erklärte die Gewerkschaft.

Die Ermittlungen und Durchsuchungen bei Polizisten und in den Räumen der Gewerkschaft hatten harsche Kritik ausgelöst - auch in der Politik. Innenminister Georg Maier (58, SPD) stand wegen des Vorgehens der internen Ermittler bei der Polizei zeitweise unter politischem und öffentlichem Druck.

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