13-Jährige missbraucht, getötet und in Güllegrube entsorgt: Anklage plädiert nach Tod vor mehr als 32 Jahren auf Mord

Von Angelika Resenhoeft

Würzburg/Karlstadt - Für den gewaltsamen Tod der 13-jährigen Sabine Back aus Unterfranken sollte der Angeklagte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wegen Mordes verurteilt werden.

Im Januar 2021 hatte die Polizei den Tatverdächtigen festgenommen. Mit Flyern baten die Ermittler die Bevölkerung um weitere Hinweise zu dem Fall um die ermordete Sabine Back (†13).  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Der Anklagevertreter plädierte in der nicht öffentlichen Verhandlung auf sechseinhalb Jahre Jugendstrafe für den zur Tatzeit 17-Jährigen, wie eine Sprecherin des Landgerichts Würzburg mitteilte. 

Sabine starb am 15. Dezember 1993 auf einem Reiterhof in Karlstadt-Wiesenfeld (Landkreis Main-Spessart), erwürgt und mit einem massiven Schädel-Hirn-Trauma sowie sexuell missbraucht. Ihr Körper wurde in einer Güllegrube entsorgt.

Der Nebenklägervertreter der Eltern der Getöteten beantragte eine Verurteilung wegen Mordes und wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern mit Todesfolge und schloss sich im Übrigen dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Der Nebenklägervertreter der Schwester des Opfers sieht ebenfalls einen Mord als erwiesen an und stellte die Strafe in das Ermessen des Gerichts.

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Am kommenden Montag steht das Schlusswort der Verteidigung an. Das Urteil könnte am 26. Oktober verkündet werden.

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DNA-Spuren des Angeklagten an Kleidung des Opfers

Das Urteil könnte vor dem Landgericht Würzburg am 26. Oktober verkündet werden.  © Danil Vogl/dpa

Nach Angaben des Anklägers in einem ersten, für Journalisten öffentlichen Prozess zu dem Fall fanden sich DNA-Spuren des Angeklagten am Tatort, an der Jeans-Innenseite, am Slip und an der Slipeinlage des Mädchens - unter anderem Sperma.

Der angeklagte 49-Jährige will es nach früheren Angaben seiner Verteidiger nicht gewesen sein. Der Verdächtige hatte sich zu Prozessauftakt Mitte Mai nicht zu den Vorwürfen geäußert. 

Der Mann soll die Schülerin zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs getötet haben - die Anklage lautet auf Mord. Alle anderen Taten sind bereits verjährt. 

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Die Anklage gegen den Mann stammt aus dem Dezember 2021. Im vergangenen Herbst hatte der Bundesgerichtshof das Mordurteil gegen den Deutschen - sechseinhalb Jahre Jugendstrafe - vom Dezember 2024 wegen Rechtsfehlern aufgehoben.

Daher wird der Fall nun abermals vor dem Landgericht verhandelt, allerdings vor einer anderen Kammer.

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