Maddie-Verdächtiger Christian B. wird im September entlassen

Von Maurice Dirker

Braunschweig/Portugal - Der auch im Fall Maddie verdächtige Christian B. soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft im September aus der Haft entlassen werden.

Christian B. soll im September aus der Haft entlassen werden. (Archivfoto)
Christian B. soll im September aus der Haft entlassen werden. (Archivfoto)  © Moritz Frankenberg/dpa Pool/dpa

An dem Tag endet seine Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin in Portugal.

Eine daran anschließende Ersatzfreiheitsstrafe für eine Körperverletzung muss der 48-Jährige nicht antreten, weil eine offene Geldstrafe von rund 1450 Euro beglichen worden ist, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.

Wer die Summe überwies, teilte die Staatsanwaltschaft nicht mit. Nach Angaben des "Spiegel" stammt das Geld von einer früheren Mitarbeiterin des Bundeskriminalamtes. Das Nachrichtenmagazin hatte zuvor berichtet.

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Zuletzt war die Zahlung überprüft worden, weil im Raum stand, dass es sich um ein Missverständnis handelte.

Nun ist aber laut Staatsanwaltschaft alles klar und die Geldstrafe gilt als beglichen.

Ursprüngliches Haftende von Christian B. erst im Januar

Wäre die Geldstrafe für Christian B. nicht beglichen worden, hätte er bis zum 6. Januar einsitzen müssen. (Archivfoto)
Wäre die Geldstrafe für Christian B. nicht beglichen worden, hätte er bis zum 6. Januar einsitzen müssen. (Archivfoto)  © Moritz Frankenberg/dpa Pool/dpa

Wäre das Geld nicht gezahlt worden, hätte der vorbestrafte Sexualstraftäter voraussichtlich erst am 6. Januar die Haftanstalt verlassen.

So muss er jetzt nach Stand der Dinge noch die restlichen Wochen bis zum 17. September wegen der Vergewaltigung der Amerikanerin hinter Gittern verbringen. Für die Tat war er 2019 vom Landgericht Braunschweig verurteilt worden.

Eine Änderung der Lage könnte sich ergeben, wenn die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hildesheim über einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung von Christian B. entscheidet.

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Eine Entscheidung in dem Verfahren ist nach Angaben einer Landgerichtssprecherin aber bisher nicht ergangen.

Bisher keine Anklage im "Maddie"-Fall

Die damals dreijährige Madeleine McCann war 2007 aus einer Ferienanlage im portugiesischen Praia da Luz verschwunden. (Archivfoto)
Die damals dreijährige Madeleine McCann war 2007 aus einer Ferienanlage im portugiesischen Praia da Luz verschwunden. (Archivfoto)  © Real Madrid TV/efe/epa/dpa

Der deutsche Christian B. steht seit einigen Jahren im Fokus, weil deutsche Ermittler ihn im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine "Maddie" McCann unter Mordverdacht gestellt und dies öffentlich gemacht haben.

Zu dem "Maddie"-Komplex gibt es aber keine Anklage; es gilt die Unschuldsvermutung.

Mit Blick auf die bevorstehende Haftentlassung wurde zuletzt spekuliert, der Verdächtige könne sich ins Ausland absetzen.

Dann wäre er im Falle einer Anklage für die deutschen Ermittler womöglich nicht mehr greifbar.

Titelfoto: Bildmontage: Moritz Frankenberg/dpa Pool/dpa, Real Madrid TV/efe/epa/dpa

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