Mit Fußfessel: Maddie-Verdächtiger aus Haft entlassen

Von Christian Brahmann

Braunschweig/Sehnde - Der im Fall Maddie (damals 3) Verdächtige ist aus der Haft entlassen worden.

Christian B. (48) war jahrelang Hauptverdächtiger im Fall Maddie. (Archivbild)  © Moritz Frankenberg/dpa-Pool/dpa

Der 48-jährige Deutsche habe die Justizvollzugsanstalt im niedersächsischen Sehnde verlassen, sagte der Polizeipressesprecher vor Ort der Deutschen Presse-Agentur.

Noch muss er allerdings eine Fußfessel tragen. Diese Vorgabe zur Führungsaufsicht gelte für die nächsten fünf Jahre, teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Anfrage mit.

Neben der Fußfessel bekommt der 48-Jährige einen Bewährungshelfer, mit dem er mindestens einmal im Monat Kontakt halten muss, wie die Braunschweiger Strafverfolger weiter mitteilten.

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Des Weiteren müsse er einen Wechsel seines Wohn- oder Aufenthaltsortes vorher dem Gericht mitteilen und Zustimmung einholen. Sollte er gegen diese Auflagen verstoßen, drohe eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, hieß es von der Staatsanwaltschaft.

Der Mann hat eine Gefängnisstrafe, zu der er 2019 vom Landgericht Braunschweig im Wesentlichen wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt worden war, abgesessen.

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Christian B. war mehrmals vorbestraft

Die damals dreijährige Madeleine "Maddie" McCann verschwand 2007 spurlos aus einer Appartementanlage in Portugal.  © Luis Forra/LUSA/epa/dpa

Im Fokus ist der mehrmals vorbestrafte Sexualstraftäter seit einigen Jahren, weil deutsche Ermittler ihn im Fall Madeleine McCann unter Mordverdacht haben.

Das damals dreijährige britische Mädchen verschwand am 3. Mai 2007 aus einer Appartementanlage in Praia da Luz in Portugal. Im Juni 2020 informierte die Staatsanwaltschaft Braunschweig überraschend darüber, dass sie vom Tod des Mädchens ausgehe und einen Verdächtigen habe.

Sein Verteidiger sprach mit Blick auf die Verdächtigungen öffentlich von einer "massiven Vorverurteilungskampagne". Es gibt keine Anklage in dem Komplex und es gilt die Unschuldsvermutung.

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Für die deutschen Ermittlungen zu dem Fall aus Portugal sind die Strafverfolger aus Niedersachsen zuständig, weil der Verdächtige seinen letzten Wohnsitz in Braunschweig hatte.

Originalmeldung von 9.54 Uhr, zuletzt aktualisiert 16.03 Uhr.

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