Ex-Rocker-Boss seit acht Jahren vermisst: Kommt nach "Aktenzeichen XY" neue Bewegung in den Fall?

Von Thomas Strünkelnberg

Oldenburg - Zum Fernsehbericht über einen seit 2017 Vermissten hat die Polizei in Oldenburg zahlreiche Hinweise erhalten. Darunter seien nach der Ausstrahlung der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY… Ungelöst" mehrere Angaben, die nach erster Bewertung als vielversprechend einzustufen seien, teilte die Polizei mit.

Das letzte Bild von Rezan Cakici (damals 29) in einer Oldenburger Bankfiliale. 2023 suchte die Polizei gesondert nach der auffälligen Goldkette des zweifachen Vaters.  © Polizeiinspektion Oldenburg

Diese würden geprüft und mit den bisherigen Erkenntnissen abgeglichen. Der damals 29-Jährige, bei dem es sich um den ehemaligen Rocker-Boss Rezan Cakici handelt, ist seit Juli 2017 vermisst.

Auch nach acht Jahren sei das Verschwinden des Mannes "für uns kein abgeschlossener Fall", sagte der Leitende Polizeidirektor Thomas Weber. "Wir gehen weiterhin von einem Tötungsdelikt aus und setzen alles daran, die Hintergründe zu klären."

Er betonte: "Mord verjährt nie und unsere Ermittlungen werden nicht ruhen. Diejenigen, die verantwortlich sind, können sich zu keinem Zeitpunkt sicher fühlen."

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Die Ermittler konzentrieren sich den Angaben zufolge auch auf Spuren, die bei früheren Ermittlungen gesichert wurden, nun aber erneut in den Fokus rücken könnten. Hintergrund seien neu gewonnene Erkenntnisse sowie fortgeschrittene Untersuchungsmethoden.

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Unter der Moderation von Rudi Cerne (67) wurde der Fall am Mittwoch neu aufgerollt.  © Sina Schuldt/dpa

Polizei sucht nach Verschwinden von Rezan Cakici nach Arbeiter

Vor allem interessiert die Ermittler, wer etwas zu der verbrannten Kleidung sagen könne, die wenige Tage nach dem Verschwinden gefunden wurde. Ebenso fragt sich die Polizei, wer in der Wohnung des Mannes in den Wochen nach dem Verschwinden für Renovierungsarbeiten verantwortlich war.

Weitere Angaben zu den eingegangenen Hinweisen oder den laufenden Ermittlungen seien aus ermittlungstaktischen Gründen nicht möglich.

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