Zehn Jahre später: Erster deutscher Prozess zu "Panama Papers" gestartet

Von Marco Rauch

Köln - Am Landgericht Köln hat ein wichtiger Prozess infolge der Veröffentlichung der sogenannten "Panama Papers" begonnen.

Der 56-jährige Schweizer gesteht Mitschuld bei Steuertricks über Offshore-Firmen.  © Marco Rauch/dpa

Angeklagt ist ein 56-jähriger Schweizer, der auch im Kölner Raum vielen Menschen dabei geholfen haben soll, Steuern zu hinterziehen. Er gestand seine Mitschuld und gab an, diese zu bedauern.

Laut Anklage geht es um 13 Millionen Euro, der Tatzeitraum liegt zwischen 2002 und 2019. Für den Prozess sind sieben Verhandlungstage angesetzt, am Donnerstag wird er fortgesetzt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem in der Schweiz wohnenden Angeklagten die Bildung krimineller Vereinigungen und Beihilfe zur Steuerhinterziehung in zwei Fällen vor.

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Er soll gemeinsam mit weiteren gesondert Verfolgten Mitglied einer Firmengruppe gewesen sein, die gegen Bezahlung weltweit sogenannte Offshore-Gesellschaften mit Sitz in Panama oder anderen als "Steueroasen" bekannten Staaten an Privatpersonen vermittelt hat.

Es handelt sich um den ersten Prozess vor einem deutschen Gericht gegen einen der mutmaßlich zentralen Akteure in dem Komplex, wie mehrere Medien berichteten.

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Angeklagter gesteht Mitschuld bei Milliarden-Deals

Rund zehn Jahre nach den Panama Papers beginnt in Köln der erste Prozess gegen einen mutmaßlich zentralen Akteur.  © Federico Gambarini/dpa

Wesentlicher Bestandteil der angebotenen Dienstleistungen sei die Verschleierung der wirtschaftlich Berechtigten dieser Gesellschaften gewesen, heißt es in der Anklage. Die Firmen hätten kein operatives Geschäft betrieben, sondern nahezu ausschließlich der Verschleierung von Zahlungsflüssen und Kapitalanlagen gedient.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft seien die Gesellschaften von den wirtschaftlich Berechtigten gegründet worden, um Wirtschafts- und Steuerstraftaten zu begehen - bei deutschen Kunden überwiegend zur Steuerhinterziehung.

Die Offshore-Gesellschaften sollen als Inhaber von Bank- und Depotkonten fungiert haben, deren Kapitalerträge in Deutschland nicht ordnungsgemäß versteuert worden seien.

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Der in der Anklage im Zusammenhang mit 50 Offshore-Gesellschaften bezifferte Steuerschaden beläuft sich demnach auf rund 13 Millionen Euro. In einer von seiner Verteidigung vorgetragenen Einlassung zeigte sich der Angeklagte einsichtig und gestand eine Mitschuld an den Geschehnissen.

Er habe diese billigend in Kauf genommen, schließlich habe er gewusst, dass Straftaten stattfinden könnten. Er bedauere seine Mitschuld.

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