Köln - Wie lange darf man Bekannten, Freunden und Kollegen nach dem Jahreswechsel eigentlich noch ein "Frohes Neues" wünschen? Die Stadt Köln hat recherchiert und eine fast 400 Jahre alte Regel herausgesucht.
Demnach dürfen die Menschen in der Domstadt ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger offiziell noch bis zum 21. Januar im neuen Jahr begrüßen.
"Das stimmt wirklich! Wir haben bei uns im Keller einen Ratsbeschluss von 1642 gefunden und der legt den Stichtag für den Neujahrsgruß fest", teilt die Stadt Köln in einem Video mit, das am Mittwoch auf ihrem Instagram-Kanal gepostet wurde.
Doch was passiert, wenn man diese Regel ignoriert? Muss man dann mit einer Strafe rechnen?
"Hier steht auch noch: Wer nach dem 21. Januar noch Neujahrsgrüße bestellt, wird nach Düsseldorf umgesiedelt", heißt es in dem Clip weiter.
Doch keine Bange! Letzteres sei natürlich "nur ein kleiner Spaß", klärt die Stadt in der Beschreibung des Posts auf. Den kuriosen Ratsbeschluss gibt es aber tatsächlich. In diesem Sinne: TAG24 wünscht Dir "Frohes Neues"!