Erste Fälle an Stadtgrenze: Stadt Köln reagiert auf Ausbreitung der Geflügelpest
Köln - Die Stadt Köln reagiert auf die sich immer weiter in NRW ausbreitende Geflügelpest, nachdem erste Fälle bei einem Betrieb in Hürth (Rhein-Erft-Kreis) an der Grenze zur Domstadt aufgetreten sind.
Dort wurde am Montag (10. November) amtlich festgestellt, dass erste Tiere in einem Geflügelbestand an der hochansteckenden Krankheit vom Subtyp H5N1 leiden.
In Köln selbst wurden in diesem Jahr bislang jedoch noch keine Fälle registriert.
Damit das so bleibt, wurden nun eine Schutzzone im Umkreis von 3,1 Kilometern sowie eine Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern rund um den betroffenen Hürther Betrieb eingerichtet.
Diese sogenannten Restriktionszonen erstrecken sich damit auch auf das Stadtgebiet Kölns.
Am Dienstag hat die Stadt daher eine neue Allgemeinvergütung erlassen. Demnach muss Geflügel innerhalb der Schutz- und Überwachungszonen von frei lebenden Vögeln abgesondert werden. "Dies betrifft Haltungen von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen", teilt die Stadt mit.
Darüber hinaus gelten hier verstärkte Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen. Halter müssen daher intensiv auf Krankheitssymptome bei ihren Tieren achten. Dazu können etwa eine verminderte Legeleistung, eine geringere Futteraufnahme oder eine verringerte Aktivität der Tiere zählen.
Ansteckungsrisiko für Menschen nur gering
"Sämtliche angeordneten Maßnahmen dienen dem Schutz der Geflügelbestände und sollen eine Verschleppung des Virus durch Tierkontakte, aber auch durch indirekte Kontakte - beispielsweise über Personen oder Transportbehälter - verhindern", berichtet die Stadt außerdem.
Gleichzeitig betonen die Verantwortlichen: "Das Ansteckungsrisiko mit dem Virus der Geflügelpest ist für den Menschen äußerst gering."
Titelfoto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
