Verhandlungen in Euren eigenen vier Wänden: Stadt Köln sucht ehrenamtliche Schiedspersonen

Köln - Für den Kölner Stadtbezirk Chorweiler sucht die Stadt ab sofort ehrenamtliche Schiedspersonen, die beispielsweise bei Nachbarschaftsstreitigkeiten vermitteln.

Nicht jeder Streit muss gleich vor Gericht landen: Die Stadt Köln sucht ehrenamtliche Schiedspersonen, die zu Hause verhandeln. (Symbolbild)  © 123RF/fizkes

Konkret geht es um die Stadtteile Chorweiler, Heimersdorf, Lindweiler, Seeberg, Volkhoven/Weiler sowie Blumenberg, Roggendorf/Thenhoven und Worringen, wie eine Sprecherin der Stadt Köln am Donnerstag mitteilte.

Demnach können sich alle Bürgerinnen und Bürger für das Ehrenamt bewerben, die im genannten Schiedsamtsbezirk wohnen, mindestens 25 und maximal 75 Jahre alt und nicht vorbestraft sind. Eine juristische Ausbildung ist nicht nötig. "Die Wahl durch die jeweils zuständige Bezirksvertretung erfolgt für fünf Jahre", erklärte die Sprecherin.

Die Idee dahinter: Nicht jeder Streit muss gleich vor Gericht landen. Stattdessen sollen engagierte Kölnerinnen und Kölner helfen, Konflikte frühzeitig und ganz ohne Robe und Richterhammer zu klären, damit die Gerichte nicht mit kleineren Fällen überlastet werden.

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Hintergrund ist das Schiedsamtsgesetz in Nordrhein-Westfalen. Es schreibt vor, dass bei kleineren zivilrechtlichen Streitigkeiten mit geringem Streitwert - etwa zwischen Nachbarn - erst einmal eine Schiedsperson eingeschaltet werden muss, bevor ein Gericht sich damit befasst.

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Schiedsverhandlungen sollen Gerichte entlasten

Dank des Schiedsamtsgesetzes in NRW sollen Gerichte nicht mit kleineren zivilrechtlichen Streitigkeiten mit geringem Streitwert überlastet werden. (Symbolbild)  © Holger Hollemann/dpa

Durch die Ehrenamtler sollen die Streitigkeiten dann in einem gemeinsamen Gespräch friedlich gelöst werden, etwa durch einen Vergleich, mit dem beide Seiten leben können. Grundsätzlich finden Schiedsverhandlungen dabei in den privaten Räumlichkeiten der Schiedsperson statt.

Auch in bestimmten Strafsachen haben Geschädigte die Möglichkeit, sich an eine Schiedsperson zu wenden, statt direkt ein Gerichtsverfahren anzustoßen.

Weitere Informationen zur Bewerbung sowie Kontaktinformationen finden Interessierte auf der Website der Stadt Köln.

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