Köln - Das Oberverwaltungsgericht NRW hat eine Zwangsgeldandrohung gegen die Stadt Köln bestätigt, weil sie nach Ansicht der Gerichte noch immer nicht genug gegen den nächtlichen Lärm am Brüsseler Platz unternommen hat.
Hintergrund ist ein Streit, der schon seit Jahren läuft. Zwei Anwohner hatten geklagt, weil es rund um den beliebten Platz nachts regelmäßig viel zu laut sein soll.
Bereits vor drei Jahren hatte ein Gericht entschieden, dass die Stadt handeln müsse, um die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner besser zu schützen.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte deshalb bereits in erster Instanz festgelegt, dass der Stadt ein Zwangsgeld von zunächst 5000 Euro droht, wenn sie nicht bis zum 15. Mai 2025 ausreichende Maßnahmen ergreift.
Gegen diese Entscheidung legte die Stadt Beschwerde ein, doch ohne Erfolg. Trotz Alkohol- und Verweilverbot ist aus Sicht der Kläger offenbar zu wenig passiert.
Laut jüngsten Messungen der Stadt ist es am Brüsseler Platz weiterhin deutlich zu laut.
In der Vergangenheit hatte die Stadtverwaltung zwar strengere Maßnahmen vorgeschlagen, bei der Umsetzung aber offenbar keine Mehrheit in der Politik bekommen. Im Stadtrat wurden schärfere Regeln immer wieder ausgebremst.