Mann filmt nackte Frauen und gibt es zu: Ermittlungen eingestellt - Videos darf er behalten
Leipzig - Anfang des Monats berichtete die "taz" über einen Fall aus Leipzig, bei dem ein Mann im Juli fremde Frauen in der Sauna filmt und dabei erwischt wird. Die beiden Geschädigten rufen die Polizei und erstatten Anzeige, der Mann gesteht vor Ort, sein Handy wird beschlagnahmt. Im August stellt die Leipziger Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen ihn jedoch ein und auch sein Handy bekommt er zurück. Wie TAG24 nun in Erfahrung brachte: samt der Nacktaufnahmen.
Zwar sei das Verhalten des Beschuldigten "unstreitig als in erheblichem Maße moralisch verwerflich zu betrachten", es stelle jedoch aufgrund der geltenden Rechtslage keine Straftat dar, die eine Anklageerhebung zuließe, erläutert der Leipziger Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz auf TAG24-Nachfrage.
Die geltende Rechtslage stellt die Anfertigung von Bildaufnahmen nur dann unter Strafe, wenn dabei eine "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches", stattfindet, wie etwa in der eigenen Wohnung oder in einer Umkleidekabine.
Der für zahlende Gäste öffentlich zugängliche Bereich einer Sauna erfülle daher nicht die notwendigen Voraussetzungen nach § 201a des Strafgesetzbuches, weswegen das Verfahren auch in diesem Fall durch die Leipziger Staatsanwaltschaft eingestellt wurde.
"Auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft wurde das Mobiltelefon wieder an den Beschuldigten herausgegeben", so Oberstaatsanwalt Schulz weiter. Eine Durchsicht des Smartphones sei weder durch die Polizei zum Zeitpunkt der Sicherstellung erfolgt, noch danach durch die Staatsanwaltschaft angeordnet worden.
Diskussion um bestehende Strafbarkeitslücke
Die Leipziger Polizei gibt auf TAG24-Nachfrage ebenfalls an, den Fall einer "intensiven juristischen Prüfung" unterzogen zu haben: "Im Ergebnis dessen durften wir leider die Aufnahmen nicht löschen, weil dazu im konkreten Einzelfall die Rechtsgrundlage fehlt", sagt Polizeisprecher Olaf Hoppe.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Polizei verweisen auf Diskussionen um eine "möglicherweise" bestehende Gesetzeslücke, beziehungsweise eine fehlende Rechtsgrundlage.
Erst im August hatte ein ähnlicher Fall bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, bei dem Yanni Gentsch (30) beim Joggen in Köln einen Mann dabei erwischte, wie er ihren Po filmt. Auch hier hatte der Mann die Tat zugegeben, doch auch hier gab es keine rechtliche Handhabe, ihn zur Rechenschaft zu ziehen, da Gentsch bekleidet war und sich im öffentlichen Raum aufhielt.
Unter der Überschrift: "Voyeur-Aufnahmen strafbar machen – Jetzt Gesetzeslücke schließen!" startete Gentsch eine Petition, die gegenwärtig von über 135.000 Menschen unterzeichnet wurde. "Die aktuelle Gesetzeslage schützt Täter, nicht Opfer", heißt es darin.
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