Mordversuch mit Glasscherbe in Leipziger Waschsalon: Prozess gegen 19-Jährigen beginnt
Leipzig - Ende Oktober vergangenen Jahres wurde eine 42-Jährige in einem Waschsalon im Leipziger Stadtteil Connewitz von einem jungen Mann mit einer Glasscherbe angegriffen. Am heutigen Montag begann der Prozess vor dem Landgericht gegen den 19-jährigen Tatverdächtigen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Algerier versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor.
Da der Angeklagte unter Schizophrenie leiden soll, gilt er momentan als eingeschränkt schuldfähig. Die Öffentlichkeit wurde daher auf Antrag der Verteidigung vom Prozess ausgeschlossen.
Laut Anklage war Karla B. (42)* am 24. Oktober 2025 in Markkleeberg in die Buslinie 70 gestiegen und mit ihren beiden mit Klamotten gefüllten Taschen an der Haltestelle Mathildenstraße ausgestiegen, um den Waschsalon in der Wolfgang-Heinze-Straße 11 aufzusuchen.
Bereits im Bus soll sie der Tatverdächtige angesprochen haben, der ebenfalls an der Mathildenstraße ausstieg und ihr folgte. B. habe ihm mehrfach versucht klarzumachen, dass er sie in Ruhe lassen solle.
Als die 42-Jährige später zum Salon zurückkehrte, um ihre Wäsche abzuholen, soll sie der Angeklagte im Eingangsbereich des Salons unvermittelt attackiert und ihr mit einer großen Glasscherbe mehrere Schnittverletzungen im Hals- und Kopfbereich zugefügt haben. Erst als ein Zeuge eingriff, ließ der Täter ab und floh.
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Bundespolizei nimmt Tatverdächtigen nach Öffentlichkeitsfahndung in Cottbus fest
Die Behörden leiteten daraufhin eine Öffentlichkeitsfahndung mit Bildern einer Überwachungskamera aus dem Bus ein. Am 31. Oktober schnappten Bundespolizisten den 19-Jährigen in Cottbus.
Mitverhandelt wird vor dem Landgericht zudem ein weiterer bewaffneter Angriff des Algeriers: Nach seiner Inhaftierung soll er am 22. Dezember einen Justizbeamten in der Jugendstrafvollzugsanstalt (JSA) Regis-Breitingen bei der Essensausgabe mit einem Buttermesser attackiert und verletzt haben.
Nur dank der schnellen Reaktion des Beamten sei es nicht zu Verletzungen im Gesicht und insbesondere am Auge gekommen. Die Staatsanwaltschaft wertet diesen Angriff als versuchte gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter schwerer Körperverletzung.
Insgesamt zwölf weitere Verhandlungstermine wurden zunächst für das Verfahren angesetzt. Nach derzeitigem Stand soll das Urteil Ende August fallen.
*Name geändert
Titelfoto: TAG24/Annika Rank

