Gartensheriff erklärt verwirrende Brombeer-Regel: "Weiß der Geier warum"
Leipzig - Wie alles im Leben ist auch die Kleingartenordnung nicht frei von Widersprüchen. Doch Regeln sind nun mal Regeln und wenn dann noch Verletzungsgefahr besteht, kann der sächsische Gartensheriff einfach kein Auge zudrücken.
Alles in Kürze
- Gartensheriff erklärt Brombeer-Regel.
- Stachelige Brombeeren sind verboten.
- Dornige Rosenbüsche sind erlaubt.
- Brombeer-Triebe dürfen nicht überwuchern.
- Erlaubte Sorten: Navaho, Black Satin, Thornless Evergreen

"Wenn ich jetzt hier langlaufe, quatsche mit euch, dann kann ich hier hängen bleiben", erklärt Michael Baumann (62) in seinem neuen Instagram-Video, bevor er mit schmerzverzerrtem Gesicht einen piksigen Brombeertrieb mit der Schulter streift. "Brombeeren mit Stacheln sind verboten!"
Zwar würde die dornige Kletterpflanze in manchen Gärten vom Vorstand geduldet, ragen aber ihre schnell wachsenden Triebe auf den öffentlichen Weg hinaus, sieht sich der Sheriff zum Eingreifen gezwungen und fordert zum Rückschnitt auf.
Im Sommer könnten die Triebe schließlich bis zu zwei Meter pro Woche wachsen, erklärt Baumann.
"Die Besucher freuen sich zwar immer, wenn sie hier langgehen und mal kosten dürfen", sagt der Sheriff, bevor er sich genüsslich eine Brombeere in den Mund steckt und dann den Pflanzentrieb auf gefährliche Art und Weise zurückschnellen lässt. "Aber es gibt auch welche, die sind blind wie die Hühner und verletzen sich."
Stachelige Brombeere verboten - dornige Rose erlaubt

Erlaubt sind ausschließlich Brombeer-Sorten ohne Stacheln wie etwa die Züchtungen "Navaho", "Black Satin" oder "Thornless Evergreen".
Für ihre Triebe gilt jedoch ebenfalls, dass sie die Grundstücksgrenze nicht überwuchern dürfen.
Dornige Rosenbüsche sind hingegen erstaunlicherweise laut Kleingartenordnung erlaubt.
"Warum das so ist, das weiß der Geier oder Papst - ich weiß es nicht", gesteht der Gartenvorstand: "Das ist einfach so. Deutsch, Deutsch, Deutsch."
Titelfoto: Instagram/kleingartensheriff